wir möchten Euch darauf hinweisen, dass am m Di., 13.1. um 19 Uhr EineWeltHauses, Schwanthalerstr. 80 (Raum bitte im Glaskasten gucken) das nächste Treffen der Initiative #unkürzbar München stattfinden wird.
Nach der Kundgebung am 13.12. und der Aktion vor dem Rathaus am 17.12. soll dieses Treffen Ausgangspunkt sein, um ein größeres Bündnis gegen Sozialabbau und Kürzungen in Bund, Ländern und Kommunen aufzubauen, um weiter gemeinsam gegen die zahlreichen Kürzungen vorzugehen! U.a. soll noch vor den Kommunalwahlen am 28.2. eine größere Aktion auf die Beine gestellt werden. (Weitere Infos unter: https://unkürzbar.org)
Bei der Initiative geht es darum, dass alle, die von Kürzungen und Sozialabbau betroffen sind, gemeinsam vorgehen, denn wir alle sollen die Zeche dafür zahlen, dass Großkonzerne, die trotz Krise weiter hohe Gewinne machen, noch weiter entlastet werden sollen, anstatt dort das Geld für uns zu holen.
Obwohl wir in der reichsten Kommune Deutschlands leben, spart sich die Stadt an uns kaputt! Mehr Infos
Die Weltpolitik verdirbt euch die Laune? Ihr fühlt euch klein und machtlos?
Dann kommt am Samstag (10.01.) um 14 Uhr auf die #PRÜF am Geschwister-Scholl-Platz in #München.
Ein Ziel: Wir sind für die Prüfung rechtsextremer Parteien durch das Verfassungsgericht und schützen die #Demokratie. Zieht euch was warmes an und kommt vorbei. Es macht Spaß!
die ähnlich einer Zukunftswerkstattzuerst in die Kritikphase geht, um alles an die Wand zu bringen, was unsere Demi-kratie behindert, zwischen Ideologien und ihren Hintergrund von Rassismus bis Religionen, von autoritären und korrupten sowie patriarchalen Traditionen
aus der Geschichte der Kämpfe gegen die Demokratie, bis zuletzt in etlichen Kirchen und im „3.Reich“ und seinen Wiedergängern, und jetzt wieder, als Autoritatismus aus der Firmen-Inhaber-Ideologie in das Staatswesen übertragen, ohne Gesetze, Justiz und internationale Vereinbarungen zu beachten.
… bis zu den bisherigen Formen und den Utopien einer Bürgergesellschaft bis zu Strategien besserer Beteiligung und Selbstverwaltung, die eigentlich immer als „Subsidiarität“ – nie vernünftig übersetzt? – grundlage unserer föderierten, also zusammen-geschlossenen Länder war
… und wann immer die derzeit Herrschenden von Zivilgesellschaft sprechen, was meinen sie damit? Antonio Gramsci meinte damit: “ um damals noch sehr viel klarer zwischen der genossenschaftlichen Selbstorganisation der Menschen und dem Verwaltungsstaat sowie feudaler Militärbürokratie zu unterscheiden:
Heute erzählt uns die neufeudale autoritäre Verwaltung von Dienstleistung und macht Bürger zu „Kunden“, wenn sie uns in Klassenstrukturen durch gekaufte Lobbyparteien drangsaliert … bis zu Hartz4„
Unsere „Ehrenamtlichkeit“ oder unsere Selbstorganisation?
Die alte Welt liegt im Sterben, die neue ist noch nicht geboren: Es ist die Zeit der Monster.
In einer Zukunftswerkstatt geht es nach den Hoffnungen, Träumen, Utopien und Wünschen an die ersten Schritte und Pläne der Umsetzung: Mit welchen Kräften, aus welchem Ärger, aus welcher Ent-Täuschung gehen wir an die Veränderung, entsprechen unsere Vorstellung einer Verwirklichung, auch in den Methoden, wie finden wir die richtigen Mitstreitenden, wie unterstützen wir uns gegenseitig?
Er war lange Zeit einer der unbekanntesten Mitstreiter der Münchner Räterepublik, und ist dann Jahre später mit seinem Buch „Das Totenschiff“ weltberühmt geworden als B. Traven, Der Schatz der Sierra Madre, verfilmt, … und etliche weitere Titel auf Wikipedia, wie das Bild der recht neuen Tafel an seinem damaligen Wohnhaus in der Clemensstr. 84:
Er hielt in München damals mit seiner anarchistisch-pazifistischen Zeitschrift „Der Ziegelbrenner“, im Januar 1919 einen flammenden Appell gegen den zu frühen Gang zu den Urnen:
„Achtet auf die Frauen! Achtet auf die Frauen, Männer der Revolution!
Vergeßt der Frauen nicht!
Durch die neue Wahlordnung erhalten etwa einundzwanzig Millionen deutscher Frauen das Wahlrecht. Das ist gut so; denn warum soll die Frau nicht wählen, wenn man ihr schon das Recht läßt, um den gefallenen Sohn, um den hingeschlachteten Mann und Geliebten zu weinen!
Aber es wählen nicht nur reife Frauen, es wählen auch Frauen, die kaum das zwanzigste Lebensjahr überschritten haben.
Unsere elenden Schulen, in denen nicht ein Lehrer unterrichtete, der selbständig denken und lehren durfte, sondern in denen nur ausgeklügelte und vermoderte Lehrpläne den Unterricht erteilten, haben die Frauen in noch größerer Unwissenheit gehalten als die Männer. …
in einem Hinweis der B.Traven-Society @ online.ms und mehr auf btraven.com
arte.tv/de/videos/070745-000-A/das-totenschiff
Im Ziegelbrenner, der zwischen 1917 und 1921 erschien, finden sich lediglich für zwei Bücher Werbeanzeigen. (Annoncenfinanzierte Zeitungen verachtete Ret Marut.) Eine davon ist Werbung für einen antimilitaristischen Roman (Henri Barbusse: Das Feuer), die andere für die von John Henry Mackay besorgte Ausgabe von Stirners Kleinere Schriften.
Die Kenntnisnahme von Stirner ist nicht weiter verwunderlich. Er war damals ein vielgelesener Autor – gerade in der Zeit des I. Weltkrieges und der darauffolgenden Revolution. In den autobiographisch geprägten Texten sowohl von Theodor Plivier (Des Kaisers Kulis) [1930] oder von Oscar Maria Graf (Wir sind Gefangene) [1927] taucht wiederholt sein Name auf. Er war damals sowohl für den Intellektuellen- bzw. Boehemien-Anarchismus als auch für den Arbeiter-Anarchismus eine wichtige Referenz.
und wir sind am 29.+30.12. noch mal da, Dienstag 30.12. von 10-12 ist die Fahrtkosten-Auszahlung.
Dann wieder am 2.1.26, wenn ein Termin vereinbart ist, ebenso am 5.1.26, ab 7.1.26 alles wieder regulär, und nun gute Besinnung auf alle guten Freundinnen und Freunde …
Wer die „Sozialkosten“ als zu hoch auflistet, folgt der alten Spur der Faschisten, den Wert des Menschen nach seinen Erträgen und Kosten zu qualifizieren. Alle und Alles sind wir Ware?
„In der öffentlichen Debatte kursieren zunehmend Behauptungen, dass der deutsche Sozialstaat zu teuer sei und die Ausgaben für die Sozialpolitik immer weiter steigen würden. Den jüngsten Anlass bietet ein Bericht vom Institut der Deutschen Wirtschaft zu „Öffentliche Ausgaben im internationalen Vergleich“. Was ist von diesen Aussagen zu halten? Eine kurze Einordnung.“ #sozialausgaben –
In der öffentlichen Debatte kursieren zunehmend Behauptungen, dass der deutsche Sozialstaat zu teuer sei und die Ausgaben für die Sozialpolitik immer weiter steigen würden. Den jüngsten Anlass bietet ein Bericht vom Institut der Deutschen Wirtschaft zu „Öffentliche Ausgaben im internationalen Vergleich“. Was ist von diesen Aussagen zu halten? Eine kurze Einordnung.
„Sozialleistungen dürfen schließlich nicht hauptsächlich oder ausschließlich als Kosten betrachtet werden. Den Aufwendungen stehen regelmäßig auch Leistungen gegenüber – so finanziert die Rentenversicherung die Einkommen der Menschen im Alter oder bei Erwerbsminderung.
Wer hier Einsparungen vorschlägt, kürzt deren Einkommen – jetzt oder in der Zukunft. Joachim Rock, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands, ordnet die Debatte in ihrer Verteilungswirkung ein: „Kürzungen bei den staatlichen Ausgaben kämen den Arbeitgeberverbänden zu Gute, die Bürgerinnen und Bürger müssten sich teuer selbst absichern. Sie würden draufzahlen.
Die Schlussfolgerung ist klar: Notwendig ist eine verlässlichere und solidarisch finanzierte Absicherung – besonders im Alter. Konzepte, die vor allem Arbeitgeber entlasten und die Kosten auf Einzelne verlagern, führen in die falsche Richtung.“
müssen alle selber was tun, denn die Reichen und ihre Stellvertretenden haben andere Interessen:
Gemeinsam gegen Kürzungen, Bild eines schreienden Mundes Mit Zähnen auf blauem Grund:
20.11. um 17h Orleansplatz #München – darunter eine riesige Zahl (knapp 40?) von Bildungs- und Sozialreinrichtungen, die bisher von der Stadt gefördert wurden und unter Kürzungs-Androhungen oder -Bescheiden leiden
Es gibt ein Menschenrecht auf Wohnen. Das ist in verschiedenen Menschenrechtsverträgen festgeschrieben, die Deutschland vor vielen Jahren ratifiziert hat. Damit hat sich Deutschland verpflichtet, dieses Recht für alle Menschen in 🇩🇪 umzusetzen.
Konkret bedeutet das: Der Staat muss allen Menschen im Hoheitsgebiet eine angemessene Unterkunft ermöglichen. Er muss keine spezifische Wohnung bereitstellen, aber eine Gesamtstrategie haben – ein Paket verschiedener politischer u. gesetzlicher Maßnahmen. umzusetzen.
Für die meisten Betroffenen ändert sich nix, für die MitarbeiterInnen der Jobcenter ist es wohl etliches an Mehrarbeit: Kosmetik, die Spannung erhöhen soll? Die Tagesschau schreibt:
Stand: 09.10.2025 um 10:50 Uhr
Das Bürgergeld ist bald Geschichte, künftig heißt es Grundsicherung. Der Koalitionsausschuss hat sich zudem auf strengere Regeln geeinigt. Was wird gelten? Und warum soll es die Änderungen geben? Ein Überblick.
Nach wochenlangen Verhandlungen haben sich die Spitzen von Union und SPD auf Verschärfungen beim Bürgergeld geeinigt. Die neue Grundsicherung werde kommen, sagte Bundeskanzler Friedrich Merz in Berlin. „Wir werden die Mitwirkungspflichten deutlich verstärken, wir werden auch die Sanktionsmöglichkeiten deutlich erhöhen“, so der CDU-Politiker.
Die etwa 5,5 Millionen Bürgergeld-Beziehenden müssen sich nun auf strengere Auflagen einstellen. Dem Durchbruch im Koalitionsausschuss waren intensive Gespräche von Merz und Arbeitsministerin Bärbel Bas vorausgegangen.
Dieses Land hat offiziell 532.000 Menschen ohne eigene Wohnung. Das entspricht der Einwohnerzahl von Hannover. Die Dunkelziffer dürfte höher liegen. Menschen, die in Wohnwagen, Gärten oder anderweitig mobil leben, sind da nicht mit drin. Viele haben einen Job.
In den USA sind das offiziell 780.000 Menschen. Wir haben in der Vergleichrechnung einen 2,7 mal höheren Anteil in Relation zu den jeweiligen Gesamteinwohnerzahlen. (0,236 % zu 0,641 %). Durch steigende Mietkosten und die „neue Grundsicherung“ werden sich die Zahlen bald stark erhöhen.
Das mit der „Neuen Grundsicherung“ gesetzliche Verschärfungen auf Bürgergeldempfänger zukommen würden, war abzusehen. Dass aber bewusst die Gefährdung von Existenzen hingenommen und die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts unterlaufen werden, ist nicht hinnehmbar. Daher wollen wir bereits in einer frühen Phase der Gesetzgebung die aus unserer Sicht fünf gravierendsten Punkte herausarbeiten und öffentlich machen. Diese Regelungen führen zu einer Abkehr von sozialrechtlichen Mindeststandards und etablierten Schutzmechanismen und dürfen nicht verabschiedet werden. Die fünf gravierendsten Eingriffe:
Direkte Folge EINES versäumten Termins: Verpflichtungsverwaltungsakte Verpasst ein Leistungsempfänger auch nur EINEN einzigen Termin, kann das Jobcenter „durchregieren“, indem es jedwede Verpflichtung per Verwaltungsakt festlegt (§ 15b Abs. 1 S. 1 SGB II-E). Das Jobcenter kann in einem solchen Verpflichtungsverwaltungsakt bestimmen, welche Eigenbemühungen die erwerbsfähige leistungsberechtigte Person in welcher Häufigkeit mindestens zu erbringen hat und in welcher Form und Frist diese nachzuweisen sind (§ 15b Abs. 4 SGB II-E). Ebenso kann bestimmt werden, dass der Leistungsbeziehende eine Arbeitsstelle, eine Ausbildung, ein gefördertes Arbeitsverhältnis oder einen Integrations- bzw. Sprachkurs aufzunehmen oder fortzusetzen hat.
Eine Rückkehr zum normalen Vorgehen auf Grundlage eines Kooperationsplans ist nicht vorgesehen. Ein verpasster Termin kann demnach zum dauerhaften Verlust der partnerschaftlichen Zusammenarbeit auf Augenhöhe führen – falls diese überhaupt noch gewollt ist – und eröffnet dem Jobcenter die Möglichkeit, Leistungsbeziehende mit schikanösen Pflichten pro Pflichtversäumnis mit 30 Prozent der Regelleistung faktisch dauerhaft zu sanktionieren.
Nicht wahrgenommene Termine: Die „Todsünde“ in der Neuen Grundsicherung Bei versäumten Terminen soll in Zukunft Folgendes geschehen: Erster verpasster Termin: Verpflichtungsverwaltungsakte (->1.) Zweiter verpasster Termin: 30-Prozent-Sanktion für 3 Monate (3 x 168,90 € = 506,70 €)
Dritter verpasster Termin: Entzug des vollen Regelbedarfs a) Leistungsberechtigte meldet sich innerhalb eines Monats beim Jobcenter: Reduzierung der Kürzung auf 30 Prozent des Regelbedarfs. b) Leistungsberechtigter meldet sich NICHT innerhalb eines Monats: Der Leistungsberechtigte gilt über die Nichterreichbarkeitsfiktion (§7b Abs. 4 SGB II-E) als nicht erreichbar und bekommt gar keine Leistungen mehr – auch die Kosten der Unterkunft werden nicht mehr übernommen.
Die Rechtsfolge ist hier gravierender, als bei bewusster Arbeitsverweigerung, bei der die Kosten der Unterkunft immer weiter voll zu übernehmen sind.
Diese drei versäumten Termine müssen auch nur „aufeinanderfolgen“. Wenn die Integrationsfachkraft jemanden theoretisch um 8:00 Uhr, 8:15 Uhr und 8:30 Uhr am gleichen Tag oder dreimal in der gleichen Woche einlädt, kann es sehr schnell zum Entzug des vollen Regelbedarfs und zur Entziehung aller Leistungen gehen.
Die bisherige Regelung sieht vor, dass eine weitere Sanktion nur dann erfolgen darf, wenn die erste Sanktion durch Verwaltungsakt, also zuerst mit Anhörung und dann mit Verwaltungsakt, festgestellt wurde (§ 31a Abs. 1 S. 4 SGB II). Diese Regelung soll gestrichen werden.
Bei restriktivster Handhabung können Jobcenter mit dieser Regelung bei drei versäumten Terminen in der gleichen Woche parallel Verpflichtungsverwaltungsakte (->1.), die Anhörung zur 30-Prozent-Sanktion und die Anhörung zum Entzug des vollen Regelbedarfs verschicken. Wenn Leistungsberechtigte nach Entzug des vollen Regelbedarfs nicht innerhalb eines Monats beim Jobcenter erscheinen, z.B. weil die Post nicht zugegangen ist, die Person wegen einer Angststörung die Post nicht öffnen kann oder weil die Person sich im Krankenhaus befindet, bekommen Betroffene im darauffolgenden Monat die Leistungen eingestellt und verlieren den Krankenversicherungsschutz. Ist der Bescheid über die Einstellung der Leistung rechtskräftig, entfaltet die Nichterreichbarkeitsfiktion im geplanten § 7b Abs. 4 SGB II-E eine folgenreiche Wirkung: Selbst bei der nachträglichen Anerkennung eines wichtigen Grundes für das Nichterscheinen können die entzogenen Grundsicherungsleistungen vom Jobcenter nicht mehr nachgezahlt werden. Ein längerer Klinikaufenthalt kann demnach existenzielle Notlagen auslösen.
Im gesamten Sozialrecht gilt das Prinzip, dass bei Nachholung der Mitwirkung die versagten Leistungen ganz oder teilweise nachgezahlt werden können (§ 67 SGB I). Eine rückwirkende Erbringung der Leistung wird durch die Nichterreichbarkeitsfiktion ausgeschlossen. Zudem werden die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts, 100-Prozent-Sanktionen auszuschließen (BVerfG 5.11.2019 – 1 BvL 7/16), mit dem Verfahrenstrick umgangen.
Die neue Mitwirkungspflicht für Leistungsberechtigte: umfassende Nachweispflichten bei Bewerbungen
Leistungsberechtigte sind nach dem Gesetzentwurf nicht mehr „nur“ verpflichtet, sich um eine Arbeit zu bemühen, sondern dies auch nachzuweisen. Diese Pflicht des fristgerechten Nachweises in einer vom Jobcenter vorgegebenen Form, wird gesetzlich festgeschrieben und zu einem eigenen Sanktionstatbestand (§ 31b Abs. 1 Nr. 1 SGB II-E i.V.m. §15b Abs. 4 SGB II-E)
Zwei Problemlagen: Selbst, wenn Leistungsberechtigte sich beworben und nur die rechtzeitige Vorlage des Nachweises verpasst haben, können sie sanktioniert werden. Bisher hat ein verspäteter Nachweis der Pflichterfüllung, sich zu bewerben, ausgereicht, um eine Sanktion zu beenden oder zu verhindern, da die Pflichtverletzung widerlegt wurde – entfällt der Grund der Sanktion, ist diese zurückzunehmen.
Nach dem Gesetzentwurf ist die Nichterbringung eines form- und fristgerechten Nachweises selbst eine sanktionsbewährte Pflichtverletzung. Wenn Leistungsberechtigte im Nachhinein beweisen, sich doch beworben zu haben, bleibt der nicht form- oder fristgerechte Nachweis trotzdem bestehen und kann mit einer 30-Prozent-Leistungskürzung sanktioniert werden. Demnach drohen Sanktionen, obwohl Betroffene sich um einen Job bemüht haben – das dürfte deren Motivation erheblich einschränken.
Die neue terminierte Nachweispflicht führt zu einem weiteren Problem: Bisher enden Sanktionen, wenn die auferlegte Pflicht nachträglich erfüllt wird (§ 31b Abs. 2 S. 2 SGB II). Nach dem geplanten Recht, soll die Rücknahme der Sanktion frühestens nach einem Monat erfolgen (§ 31b Abs. 3 SGB II-E). Bei einer Verletzung der Nachweispflicht, die nun für sich genommen eine sanktionsbewährte Pflichtverletzung darstellt, ist das aber ohne Zeitmaschine nicht mehr möglich. Selbst wenn alle Bewerbungsbemühungen erfüllt werden, würde die dreimonatige Sanktion bestehen bleiben, weil die erste Nachweisfrist nicht eingehalten wurde. Leistungsberechtigte sollen demnach auch dann weiter sanktioniert werden, wenn sie sich um einen Job bemühen und dies entsprechend der Vorgaben des Jobcenters nachweisen.
Abkehr von einer Sanktion mit dem Ziel einer Verhaltensänderung: Sanktionen als Strafe zur Ahndung von Fehlverhalten und keine ergänzenden Sachleistungen
a) Die Trennung von Verhalten und Sanktion führt zu der Frage, warum Leistungsberechtigte dann in diesen drei Monaten ihre Bewerbungen eigentlich noch nachweisen oder sich in diesem Zeitraum überhaupt bewerben sollten, wenn sie selbst durch „Pflichterfüllung“ die Sanktion nicht beenden können.
Damit hat in der „Neuen Grundsicherung“ die Sanktion als Grundrechtseingriff nicht mehr das Ziel einer Verhaltensänderung bei Betroffenen, sondern sie ist eine von dieser Zielsetzung losgelöste starre Strafe, die repressiv Fehlverhalten ahnden und mit Angst vor der „Tat“ abschrecken soll. Das steht jedoch der Intention des „Sanktionsurteils“ des BVerfG (BVerfG 5.9.2019 – 1 BvL 7/16, 3. Rn 131) diametral entgegen.
Das geschieht zudem nicht (mehr) abgestuft, sondern sofort mit einer Kürzung in Höhe von 30 Prozent des Regelbedarfs für drei Monate (3 x 168,90 € = 506,70 €) für einen verpassten Nachweistermin über Bewerbungen, obwohl die leistungsberechtigte Person sich doch eigentlich beworben hat?
Und hier geht es NICHT um einen der viel diskutierten „Totalverweigerer“, sondern um die alleinerziehende Mutter, deren Kind krank wurde, oder denjenigen, der für den Zugang zum Internet nur über ein Handy verfügt, das im falschen Moment kaputtgegangen ist, oder um einen Arbeitnehmer in Teilzeit, der spontan noch eine Schicht von einem kranken Kollegen übernommen hat, um ein höheres Einkommen zu erzielen. In all diesen Fällen ist nicht sicher, ob Mitarbeitende des Jobcenters die Ursache für einen verspätet eingereichten Nachweis der Eigenbemühung als wichtigen Grund anerkennen würden, um den Verzicht auf die drohende Sanktion zu rechtfertigen.
Aber auch bei der 100-Prozent-Sanktion für „Totalverweigerer“ wird der Gedanke der Bestrafung fortentwickelt. Diese Sanktion endet bisher nach den Vorgaben des oben genannten BVerfG-Urteils (Rn 209 „solange“), sobald die Möglichkeit zur Arbeitsaufnahme nicht mehr besteht. Dem Gesetzentwurf zufolge soll jedoch aus Gründen der „Verwaltungsvereinfachung“ eine Mindestsanktionsdauer von einem Monat eingeführt werden.
Dies würde auch gelten, wenn zum Zeitpunkt der Entscheidung über die Sanktion die Möglichkeit einer Arbeitsaufnahme gar nicht mehr bestehen würde, Leistungsberechtigte also tatsächlich nicht mehr die Chance haben, durch ihre Verhaltensänderung die Sanktion abzukürzen. Der Regelsatz würde trotzdem komplett entzogen – und das für die Mindestdauer von einem Monat.
Durch die Einführung einer Mindestdauer geht es mithin nicht mehr darum, mittels Sanktion eine Verhaltensänderung zu erreichen, sondern ein Fehlverhalten mit einer abschreckenden Strafe zu beantworten.
b) Wir weisen zudem darauf hin, dass in Fällen von Leistungskürzungen von mehr als 30 Prozent keine ergänzenden Sachleistungen, also Lebensmittelgutscheine, mehr vorgesehen sind (§ 31a Abs. 3 SGB II in der Fassung bis 8.11.2019). Dadurch wird das verfassungsrechtlich garantierte Existenzminimum, nach dem einheitlich die physische und soziokulturelle Existenz gesichert werden muss, entgegen den Maßgaben des BVerfG (BVerfG vom 5.11.2019 – 1 BVL7/16, 1. Leitsatz) gezielt unterlaufen.
Keine Chance mehr auf eine neue Wohnung: Verschärfungen bei den Wohnkosten und Nachweispflichten für Vermieter
Auch bei den Unterkunftskosten sind erhebliche Verschärfungen vorgesehen. Hier muss darauf hingewiesen werden, dass die geplanten Regelungen nicht nur das SGB II betreffen, sondern auch das SGB XII – also Beziehende von Sozialhilfe sowie von Grundsicherung im Alter und bei voller Erwerbsminderung, oft alte, kranke und behinderte Menschen.
a) Begrenzung der Unterkunftskosten auf das 1½-fache der örtlichen Mietobergrenze Im SGB II und SGB XII galt bislang die Regel, dass die Unterkunftskosten zunächst immer in tatsächlicher Höhe zu übernehmen sind (§ 22 Abs. 1 S. 1 SGB II, § 35 Abs. 1 S. 1 SGB XII). Damit soll sichergestellt werden, dass niemand plötzlich durch nur teilweise Zahlung der Miete unverhältnismäßig belastet wird. Niemand sollte seine Wohnung sofort verlieren, nur weil das Jobcenter oder Sozialamt feststellt, dass die Miete „zu hoch“ ist. Die Unterkunft gehört zum menschenwürdigen Existenzminimum, das durch Artikel 1 Abs. 1 i.V.m. Artikel 20 Abs. 1 Grundgesetz geschützt ist.
Nach den herrschenden Rechtsgrundsätzen wird Leistungsberechtigten eine Frist eingeräumt, um unangemessene Unterkunftskosten zu senken (z.B. durch Umzug, Untervermietung oder Verhandlungen mit dem Vermieter). Erst nach Ablauf dieser „Kostensenkungsfrist“ darf das Jobcenter bzw. Sozialamt die Kosten auf die als angemessen geltende Höhe begrenzen (§ 22 Abs. 1 S. 7 SGB II, § 35 Abs. 3 SGB XII).
Mit der geplanten Neuregelung sollen die Unterkunftskosten ab dem ersten Tag des Leistungsbezugs auf das 1½-fache der örtlichen Mietobergrenze begrenzt werden (§ 22 Abs. 1 S. 5 SGB II-E, § 35 Abs. 3 S. 2 SGB XII-E). Laut Gesetzesbegründung soll damit „unverhältnismäßig hohen Aufwendungen vorgebeugt“ und „dem Missbrauch der Leistungen durch überhöhte Mieten für Kleinstwohnungen entgegengewirkt“ werden.
Das Gegenteil ist der Fall: Mit der Regelung sollen Unterkunftskosten faktisch gedeckelt werden. Menschen, die unverschuldet in den Leistungsbezug nach SGB II oder SGB XII geraten, wird damit von vornherein das verfassungsrechtlich garantierte Existenzminimum entzogen – ohne Möglichkeit auf realistische Selbsthilfe.
Die vorgesehene Ausnahmeregelung, nach der „im Einzelfall unabweisbar höhere Aufwendungen für die Unterkunft anerkannt werden können“ (§ 22 Abs. 6 S. 6 SGB II-E, § 35 Abs. 1 S. 8 SGB XII-E), ist zu unbestimmt. Die bisherigen Erfahrungen mit sozialrechtlichen „Einzelfallregelungen“ deuten darauf hin, dass Jobcenter und Sozialämter hier restriktiv verfahren und individuelle Härtefallgründe regelmäßig nicht anerkennen werden.
Vor dem Hintergrund, dass die sogenannte „Wohnkostenlücke“ im Jahr 2024 stark gestiegen ist – das heißt, bei 12,6 Prozent aller Bedarfsgemeinschaften die Unterkunftskosten nicht in voller Höhe übernommen wurden (vgl. BT-Drs. 21/1005 vom 31.07.2025), ist mit einer erheblichen weiteren Steigerung der von den Sozialleistungsträgern NICHT übernommenen Unterkunftskosten zu rechnen. Besonders dramatisch dürfte die geplante Regelung im SGB XII ausfallen, also bei alten, kranken und behinderten Menschen, die oft keine Chance haben, eine Kostensenkung durchzuführen.
Mit der Regelung werden Beziehende von SGB-II- und SGB-XII-Leistungen von der Regierung unter den Generalverdacht des Missbrauchs gestellt, das ist absurd, es entspricht nicht der Realität, aber offenbar der Position der Regierung.
b) Auskunfts-, Mitwirkungs– und Nachweispflichten sowie Formularpflicht für Vermieter
Vermieter sollen künftig verpflichtet werden, dem Jobcenter und dem Sozialamt Auskünfte über die Mietsache, diesbezügliche Abrechnungsdetails sowie die mit der Vermietung verbundenen Kosten zu erteilen.
Sie haben den jeweiligen Ämtern „auf Verlangen insbesondere über die Höhe etwaiger Entgelte, die Dauer, Nutzerzahlen und Abrechnungsmodalitäten“ mitzuteilen sowie Beweismittel vorzulegen oder der Vorlage durch Dritte zuzustimmen (§ 60 Abs. 6 S. 1, Abs. 7 SGB II-E, § 117 Abs. 5 u. Abs. 6 SGB XII-E). Darüber hinaus sind sie verpflichtet, die von den Behörden bereitgestellten Formulare zu verwenden (§ 60 Abs. 8 SGB II-E, § 117 Abs. 7 SGB XII-E). Kommen Vermieter diesen Pflichten nicht nach, handeln sie ordnungswidrig und können mit Bußgeldern bis zu 5.000 Euro belegt werden (§ 63 Abs. 2 SGB II-E). Im SGB XII gibt es keine entsprechende Obergrenze (§ 117 Abs. 9 SGB XII-E).
Wird diese Auskunfts-, Mitwirkungs- und Formularpflicht unter Wohnungsgebern bekannt, ist zu erwarten, dass sie künftig noch weniger bereit sein werden, an Leistungsbeziehende nach SGB II oder SGB XII zu vermieten.
In Verbindung mit dem geplanten rigiden, verfassungswidrigen Sanktionsrecht – mit ohnehin schon häufigen Leistungsversagungen wegen vermeintlich fehlender Mitwirkung und vorläufigen Zahlungseinstellungen – wird dies den Wohnungsmarkt für leistungsberechtigte Menschen weiter verschließen.
Diese Regelung muss ersatzlos gestrichen werden, sie hat nichts mit der Bekämpfung von Missbrauch zu tun. Dafür wären die im Gesetzesentwurf vorgesehenen Regelungen zur Anwendung der Mietpreisbremse bei entsprechenden Unterstützungsangeboten der Behörden der richtige Ansatz.
Fazit
Insgesamt hat die „Neue Grundsicherung“ mit einer echten Grundsicherung im Sinne von Existenzsicherung nichts mehr zu tun. Sie ist vielmehr ein Frontalangriff auf Leistungsberechtigte, deren Existenz auf vielen Ebenen direkt bedroht wird.
Wir schlagen daher Alarm und fordern Wohlfahrts- und Sozialverbände, Gewerkschaften, Kirchen sowie alle Organisationen, die die Interessen armer und einkommensschwacher Menschen vertreten, ebenso wie die demokratische Öffentlichkeit und die Parteien auf, die geplanten Neuregelungen entschieden zu kritisieren und dafür zu sorgen, dass sie nicht wirksam werden.
Wir möchten auch betonen, dass solche gesellschaftlich spaltenden Gesetze dazu führen werden, dass Menschen dauerhaft das Vertrauen in Regierung und Staat verlieren. Diese Regelungen sind mithin ein gefährlicher Schritt hin zur Demontage von Sozialstaat und Demokratie und müssen dringend verhindert werden.
Hinweis: Steht hinter einem Paragrafen ein „-E“, handelt es sich um die Entwurfsfassung des geplanten 13. SGB II-Änderungsgesetzes. Wuppertal, den 4.11.2025 -Frank Jäger, Sozi Simon, Harald Thomé, Tacheles e.V.
Das „Sparen bei den Armen und Bedürftigen“ zugunsten der „Steuererleichterungen“ bei den Reichen und Besitzenden, bei den meisten Milliardären aus Arisierungen, Enteignungen und Zwangsarbeit in den „dunklen Jahren“, von denen wir nicht so viel „privates“ wissen sollen:
Auch die Kirchen hatten die autoritären Strukturen sehr gefördert und bewahrt und haben sich schnell wieder auf die Seite der Konservativen, Militaristen und Reaktionäre gestellt, Grund- und Hausbesitz aus den Zeiten der Hexen- und Ketzerverfolgungen und der Entschädigung der Fürstbistümer und Klostergüter sind noch reichlich vorhanden – und helfen nur wenig gegen den Hunger in der Welt:
Nach den ständigen pauschalen Androhungen unserer REGENTEN ist jetzt durchgesickert:
„Laut den …-Informationen sollen Leistungsempfangende zukünftig sanktioniert werden, wenn sie ihre Termine im Jobcenter nicht wahrnehmen oder sich nicht auf die vorgeschlagenen Jobs bewerben. Drei Monate lang soll es dann 30 Prozent weniger Leistungen geben. Lehnen sie zumutbare Jobs mehrfach ab, sollen die Zahlungen komplett gestrichen werden. „Grundsicherung“ soll das neue Bürgergeld heißen.
Andreas Aust, Referent für Sozialpolitik beim Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband, kritisiert den Gesetzentwurf im Freitag scharf: „Wenn man keine Leistungen mehr bekommt, ist das keine Grundsicherung, sondern gar keine Sicherung.“ Das Bundesverfassungsgericht habe geurteilt, dass es ein Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum gibt, so Aust. „Die Idee, Leistungen komplett vorzuenthalten, würde dem Urteil vollkommen widersprechen. Die Menschen müssen gefördert, nicht sanktioniert werden.“
Heute schenkt der Oberbürgermeister wieder die erste Maß an den Ministerpräsidenten aus, eine Tradition-Inszenierung, wie sie zu den Oktoberfest- und zur Trachtler-Faschings-Wiesn verkommenen Abzocke der korrupten Werbeveranstaltung, die astronomische Gewinne und Mieten verspricht, die sich in der Olympia-Bewerbung für 9 Mio spiegeln, während die Stadt viele kulturelle und soziale Einrichtungen kürzt und das Geld für Sozialwohnungen gestrichen hat.
Was hat der Mini*-Präsident an Bundes-Zuschüssen versprochen, dass der Olympia-Zirkus so eifrig, nun mit „JA!“-Fahnen auf allen Plätzen zum „Bürgerentscheid“ aus der Verwaltung betrieben wird?
Die Verwaltung soll ja in Bayern gekürzt werden, das dürfen wir dann digital selbst erledigen?
Warum geht der Ministerpräsident zu den Italienern?
Aber im Feiern sind die Herrschaften vorbildlich, und manchmal sogar ehrlich: Welche Gründe mag er haben?“ Nun, die Antwort gibt #Söder gleich selbst.
Zum einen verstünden sich Bayern und Italiener bestens, scherzt er: „Ihr habt die Mafia, wir haben die CSU.“
Das Geständnis gilt in Bayern auch für Beamte und Verwaltung bis zu Staatsanwalt und Richter, mit sehr wenig Ausnahmen, die nicht im Geflecht der Ordnung und persönlichen Selbstbereicherung verankert sind. Die Kirchen eingeschlossen .
Mini* ist die tatsächliche Arbeitsleistung des inszenierten Food-Blogger mit extra-Kosten für den privaten Fotografen aus dem Staatshaushalt in Parlament und Bundesrat etc.
aber vielleicht im Radio: Zum Tag der Wohnungslosen http://www.freie-radios.net/137630 ✎ ✎ ✎ ✎ ✎ ✎ ✎ ✎ Im Gespräch mit Becky Wehle von der AG Recht auf Wohnen und vom Machtlos e.V. zu Gast. Denn am Donnerstag 11.9.2025 ist wieder bundesweit der Tag der Wohnungslosen und so auch in Leipzig auf dem Nikolaikirchhof. Vor kurzem wurde von der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe ein Bericht veröffentlicht, woraus klar wird, das vermehrt junge Menschen, MigrantInnen und auch … http://www.freie-radios.net/137630
Anliegen des Aktionstages ist, Menschen mit und ohne Wohnung sowie Helfer*innen in einer „Hilfestraße“ über das Unterstützungsangebot für Betroffene von Wohnungs- oder Obdachlosigkeit in Leipzig zu informieren.
Auch in diesem Jahr veranstaltet die AG Recht auf Wohnen den Tag der Wohnungslosen in Leipzig, diesmal unter der Forderung „Wohnen. Würde. Jetzt“. Der Aktionstag wird stattfinden am Donnerstag, den 11. September 2025 auf dem Nikolaikirchhof.
Die Mitglieder der AG Recht auf Wohnen sind an diesem Tag vor Ort, um die vielfältigen Probleme wohnungsloser Menschen in Leipzig in den Fokus der Stadtgesellschaft zu bringen und konkrete Hilfsangebote für wohnungslose Menschen vorzustellen.
Eingeladen sind alle Leipziger*innen, sich auf dem Nikolaikirchhof über die Angebote der zahlreichen Vereine und Verbände zu informieren.
Zur Eröffnung um 15 Uhr spricht Franz Müller, Abteilungsleiter „Soziale Wohnhilfen“ des Sozialamtes. Weiterhin können Menschen zusammenkommen an der „Utopischen Tafel“. Auf dem Programm steht weiterhin eine „Küche für alle“ sowie ein Selbstvertretungstheater. Auch für musikalische Untermalung ist gesorgt.
Die Nikolaikirche wird als Raum für Besinnung geöffnet sein. Die Pressemitteilung zum diesjährigen Tag der Wohnungslosen findet sich hier.
Wie bisher am Einwelthaus #München, gibt es jetzt auch auf der Museums-Insel einen Tausch-Schrank für brauchbare Haushalts-Gegenstände etc. und dann noch mehr Informationen zu Planungen und Klima:
Circular Munich e.V. unterstützt Sie dort auch kostenlos Ihren Laptop auf das aktuelle Linux System:
Do 4. September 2025 16.00 – 19.00 Uhr am Vater-Rhein-Brunnen gegenüber (und Tram) Dt. Museum
Da der Windows 10 Support im Oktober eingestellt wird, werden nach diesem Datum keine neuen Sicherheitsupdates, Bugfixes oder Feature-Updates über Windows Update für Windows 10 bereitgestellt. Das könnte bedeuten, dass Sie ihren Laptop nicht mehr im vollen Umfang nutzen können.
Expert*innen von Circular Munich e.V. und heyalter.com/muenchen unterstützen Sie kostenlos Ihren Laptop auf das aktuelle Linux System umzustellen, sodass Sie Ihren Laptop weiter im vollen Umfang nutzen können.
Wir sammeln Laptop-Spenden, um sie weiter geben zu können, die in Kooperation mit der Stadt München das Recycling-Angebot für private Spender*innen und Unternehmensspenden noch attraktiver macht.
Unsere Projekt-Koordinatorin Connie Oettl leitet die Annahme- und Ausgabestelle bei unserer Partnerin Gesellschaft für Soziale Arbeit im Familientreffpunkt „Pöllatinsel“ in Giesing: Pöllatstr. 15, 81539 München, Bürozeiten & Spendenannahme: Mo 14 – 17 Uhr / Mi 10 – 13 Uhr / Fr 10 – 13 Uhr und nach Vereinbarung Wir freuen uns auf Ihre alten, funktionierenden Laptops, die wir an unsere sozialen Partner-Organisationen weiter geben!
Weiterhin können Spenden auch gerne in unserem Stiftungsbüro in der Ridlerstr. 31 D abgegeben werden. Bitte Termin vereinbaren unter der E-Mailadresse muenchen @ gute-tat.deoder per Telefon 089 45 47 50 04 Unsere Initiative hat den bagfa-Innovationspreis 2023(Öffnet externe Webseite in neuem Tab) gewonnen!
Die VIF Vereinigung Integrationsförderung e.V. wurde 1978 gegründet, um Menschen mit Behinderung in ihrem Bestreben nach Selbstbestimmung und Unabhängigkeit zu unterstützen. Im Mittelpunkt der Dienstleistungen steht dabei die persönliche Assistenz.
Die Vereinigung Integrationsförderung (VIF) fördert die Integration von Menschen mit Behinderung und anderer sozial benachteiligter Gruppen in Bildung, Ausbildung, Beruf, Freizeit und gesellschaftlichem Leben.
Wir wollen
Integration und Chancengleichheit für Menschen mit Behinderung in Schule, Ausbildung, Studium, Beruf und im gesellschaftlichen Alltag.
Selbstbestimmung und freie Wahl der Lebensführung für behinderte, langzeitkranke und alte Menschen.
praktische und pflegerische Hilfen, welche sich an den Wünschen und Bedürfnissen derer orientieren, die sie brauchen.
eine Fortentwicklung der politischen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen im Sinne dieser Ziele.
Unsere Zielsetzung
Junge und alte Menschen mit Behinderung sollen eine tatsächliche Wahlfreiheit über ihre individuelle Lebensform haben. Sie als Kundin oder Kunde sollen selbst bestimmen: wo Sie leben wollen, welche Hilfe Sie benötigen, wer die Hilfe durchführt, wann und wie die Hilfe erbracht werden soll.
Die VIF ist seit 1978 im Vereinsregister eingetragen und als gemeinnützig anerkannt im Sinne des Abschnittes „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Die VIF ist Mitglied des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes Bayern. Weitere solche Bilder von bernhard_kreissl auf der Seitevif-selbstbestimmt-leben.de
Durch die Zusammenarbeit mit Toolhouse haben wir nun auch die Möglichkeit, neben der einfachen Löschung durch eine Neuinstallation von Linux– Systemen wie ubuntu und zorin bei älteren kleineren Laptops, alle gewünschten zertifizierten Löschungen anzubieten:
Auch Firmen von Windows verabschieden
Das Ende des Support von Windows10 im Herbst bringt viele dazu, neu kaufen zu müssen oder zu anderen Systemen zu wechseln:
Die Produkte toolstar®testLX und toolstar®shredderLX unterstützen uns zum Beispiel beim Testen der Hardware, dem Erfassen von System-Informationen oder dem revisionssicheren und zertifizierten Löschen von Geräten.
Zum Anschauen, Ausprobieren und Mitgestalten: Laptop auf Linux umstellen?
Auch die Klima.Dult war ein Aktionstag für Münchens Stadtviertel – voller Inspiration, Austausch und praktischer Tipps für einen klimafreundlichen Alltag. … spannende Mitmach-Aktionen für Jung und Alt, kostenlose Beratungsangebote, Live-Musik und köstliche, nachhaltige Verpflegung.
Wie man den Laptop oder PC auf Linuxoder UBUNTU umstellt, um endlich von Microsoft runter zu kommen, und wie man mit Firefox oder Waterfox, mit Proton oder Vivaldi arbeiten kann, und im Fediversum bessere Freunde findet, als auf insta und Whatt? oder von Facebook belästigt zu werden … mit Werbung, die durch Tracking auf dich persönlich zugeschnitten ist, weil dein Handy alle deine Webseiten-Besuche weitermeldet …
An jedem 2. Dienstag im Monat (außer August): Internet-Treff
zu Löschung und Installation, zu Sicherheitsfragen und Programmen, im Familienzentrum Pöllatstraße 15, 81539 München, ab 17-19.30 zu wichtigsten Grundlagen, zu sicherer Kommunikation, auch ohne Datenkraken und Konzerne, für Mitwirkende und Interessierte, auch aus der Umgebung,
zwischen der S5 Giesing, der Tram 18 Chiemgaustraße (zum Schwanseeplatz) und U1 Quirinplatz fährt der Bus 220 zur Pöllathstraße fast vor’s Haus, alle 10 Min. bis ???
Wie man den Laptop oder PC auf Linuxoder UBUNTU umstellt, um endlich von Microsoft runter zu kommen, und wie man mit Firefox oder Waterfox, mit Proton oder Vivaldi arbeiten kann, und im Fediversum bessere Freunde findet, als auf insta und Whatt? oder von Facebook belästigt zu werden … mit Werbung, die durch Tracking auf dich persönlich zugeschnitten ist, weil dein Handy alle deine Webseiten-Besuche weitermeldet … heyalter.com/muenchen
Livestream vom Randgruppenkrawall am Samstag ab 14 Uhr
Veranstalterin: Patricia Koller
Unsere Redner*innen: Christian Ude, Prof. Dr. Michael von Cranach, Katrin Langensiepen, Arjun Pfaffstaller, Nancy Frind, Thomas Bannasch, Hannah Froehler, Andi Preuß, Marlene Thalhammer, Brigitte Ziegler, Janina Lütt, Markus Oppel, Sebastian Freyer, Beate Jenkner, Michel Guillaume, Anna Krott, Jennifer Schmidt, Ilias Emmanuil, Karin Cordes, Frank Cordes, Alexandra Sahlender, Tino Wagner, Martin Blasi, Petra Bär, Martina Brand.
RANDGRUPPENKRAWALL BEHINDERTENPROTEST
Mit viel Musik, bunten Farben und ernsten Worten wird es am 12. Juli wieder LAUT für mehr Selbstbestimmung im Leben von behinderten und kranken Menschen.
Was Deutschland – und vor allem Bayern – schon lange verpasst, wird nun erneut 8 Stunden lang von protestierenden Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen eingefordert: Die komplette Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention.
Zahlreiche Barrieren bestehen im Alltag noch immer bei der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel, auf der Suche nach barrierefreien Arztpraxen, Krankenhäusern, Veranstaltungsorten, Restaurants usw. Schier endlose Kämpfe mit den Krankenkassen, undurchschaubarer Paragraphendschungel, Probleme mit Pflegediensten und Sanitätshäusern.
Viele Leistungsberechtigte werden gar nicht erst über ihre Möglichkeiten und Rechte informiert. Das Persönliche Budget für Schwerbehinderte, das das Recht auf ein selbstbestimmtes (!) Leben verwirklichen soll, wird – wenn überhaupt – unter starker Bevormundung durch die Behörden gewährt und von den sogenannten „Eingliederungshilfe“-Abteilungen stark boykottiert.
Patricia Koller, Vorsitzende des Behindertenverband Bayern e.V. sagt: „Bei der Veranstaltung sprechen wir u.a. auch wieder über die Aktion T4, bzw. das „Euthanasie“-Programm der Nationalsozialisten zum systematischen Massenmord an kranken und behinderten Menschen.
Wir gedenken der unschuldigen Opfer dieser unfassbaren Grausamkeit. Das Grundgesetz ist kostbar. Wir brauchen einen verlässlichen Sozial- und Rechtsstaat! Zudem verdeutlichen wir erneut die Probleme der Gegenwart und dass es in Deutschland noch sehr viel Handlungsbedarf gibt. Mittelpunkt des Randgruppenkrawalls unter der Organisation des Behindertenverband Bayern e.V. sind immer unsere Redner*innen, die selbst betroffen oder Angehörige sind und diverse Sachverständige.“
Das Programm wird – wie immer – musikalisch umrahmt. Die Streetpercussion-Band DRUMADAMA sorgt mit exotischen Klängen (Samba, Reggae, Afro, Salsa, Balkan und Funk) für gute Laune, wenn sie lautstark in die Trommeln haut. Auch DJ GeorgiaG unterstützt den Randgruppenkrawall wieder und zudem stellen Patricia Koller und Beate Jenkner diesmal bei der Demo einen Teil ihrer selbst geschriebenen Lieder vor. (Die Idee dazu hatte Beate ursprünglich, um bei einer gemeinsamen Radiosendung gemafreie Musik für Menschen mit Behinderungen / Erkrankungen anbieten zu können.)
Die Veranstaltung ist barrierefrei:
Die Bühne hat eine Rampe für die Rollstuhlfahrer*innen.
Gebärden- und Schriftdolmetscher*innen begleiten den Protest.
Der Marienplatz wird bestuhlt, sodass es ausreichend Sitzplätze geben wird.
Vor Ort stehen hilfsbereite Assistent*innen zur Verfügung.
Es gibt mehrere behindertengerechte Toiletten (im Sperrengeschoss unterhalb des Marienplatzes, das mit einem Aufzug erreichbar ist und im Innenhof des Rathauses).
Für diejenigen, die nicht zum Marienplatz kommen können, wird es einen Livestream auf YouTube geben.
Die Veranstaltung wird aufgezeichnet und anschließend in Einzelvideos auf YouTube hochgeladen.
Randgruppenkrawall 2025 Marienplatz München 12. Juli 2025 BEGINN: 14 UHR – ENDE: 22 UHR
Hinweis: Es ist möglich, eigene Videos einzusenden. Diese dann aber bitte bereits untertitelt, oder mit den Texten für die Untertitel für Gehörlose.
München – Sein Keyboard ist sein ganzer Stolz, das merkt man schnell, als Walter Brenneisen das Instrument in den kleinen Raum trägt. Schon immer hat er Musik gemacht, erzählt der 64-Jährige. Früher habe er sogar jahrelang als professioneller Musiker in einem Hotel am Titisee in Baden-Württemberg gearbeitet. Dass er seiner Leidenschaft heute nachgehen kann, ist dennoch alles andere als selbstverständlich.
Manche unserer Teilnehmenden bräuchten eher eine natürliche Umgebung, als eine Großstadt, die einmal wichtig wurde, weil es hier viele Lücken und Ritzen, Flaschen zu sammeln und allerlei Bekannte zu finden gab, aber es ist keine gute Situation für Gesundheit und Alter:
Wie können zukünftige Projekte gefunden werden, die alte leerstehende Altenheime, Bauernhöfe oder Klöster umgestalten, dass dort Arbeits- Lebens- und Wohnprojekte entstehen, die erschwinglich, natürlich und zukunftsfähig sein können?
Ein schönes Modell ist hier zu erleben:
Die Respektlosigkeit der Obrigkeits-Gläubigen hatte schon unsere Kindheit und Jugend belastet, nun kann über die neue Gestaltung der Demenz-Abteilungen das Gammeln auch für die Alten kommen:
Es entspricht dem Gestalt-Ansatz: Was braucht die Person, wie kann sie selbst dafür sorgen, wie begleite ich sie dabei, auch neue Erfahrungen zu machen und alte Sicherheiten wieder zu gewinnen.
Niemand wird sie aufhalten
Demenzkranke werden oft bevormundet und verwaltet. Wie im Gefängnis, sagen manche. Ein Heim in Marl macht es anders: Demente müssen sich nicht anpassen, sondern tun das, wozu sie gerade Lust haben. – Das erinnert mich sehr an ausgebrannte Leute, die ihren Beruf nicht mehr schaffen:
Und wie können wir das für die frühere Arbeits-Situation gestalten?
Die Fähigkeiten von ausgebranntem Koch- und Pflegepersonal in geruhsame Arbeitsweisen verwandeln, Servicekräfte ohne Überlastung trainieren, … und all die Fähigkeiten von alternden Berufs-Tätigen fruchtbar erhalten?
Ideen, Vorschläge und Lust dazu bitte in die Kommentare!
Entstanden vor vielen Jahren aus dem Alternativen Jahrmarkt der ökologischen Läden und und Projekte, der alternativen Kneipen-Kollektive und Buchläden in #München, und aus den Anregungen der früheren Theaterfestivals ist es gewachsen und immerhin durchgehend biologisch und hat die ganze altbairische Landschaft angesprochen, inzwischen mit vielerlei Konzerten und Läden vieler „Herren Länder“ …
Wann sollen wir einen gemeinsamen Besuch planen? Sprecht euere Coaches dazu an, dass ihr dabei seid …
Mut und Machen ist auch unser Motto
Und dann können wir auch im Garten von Väterchen Timofei sitzen und ich kann euch die Geschicte seiner Freundin in Bad Seegeberg erzählen und vorspielen … ;-))
Wir alle tragen den Funken des Mutes in uns. Mut ist nicht die Abwesenheit von Angst, sondern die Entschlossenheit, trotz ihr zu handeln. Der Weg vom Mut zum Handeln beginnt mit der Entscheidung, sich nicht länger von Zweifel oder Bequemlichkeit aufhalten zu lassen. Er beginnt mit der Erkenntnis, dass Veränderung durch jede*n von uns möglich ist – im Kleinen wie im Großen. Dazu inspiriert unser Motto: „Mut und Machen“.
Mut in der Kunst
In diesem Sinne senden die am Festivalzugang als große Holzskulpturen entstehenden Löwenfiguren eine klare Botschaft an die Betrachtenden: Sei mutig. Wage deinen nächsten Schritt. Denn die Zukunft gehört denen, die den Mut haben, sie zu gestalten. weiterlesen
Viele regionale und thematische Gruppen beschäftigen sich mit der Geschichte der Stadt, und sie sollte auch besser den neu nach München gekommenen zugänglich gemacht werden.
Am Marienplatz ist ein guter Platz dafür, auch wenn es an den Tagen dort turbulent werden kann: Heute dachte ich, so ein Roll-up mit Plenum-Signet und den beiden Karten von München und Bayern wären eine gute Schnell-Information zur Rätezeit, damit unsere Arbeiten nicht nur in Archiven landen
Infostand der Stadtteilgeschichte beim 867. Münchner Stadtgeburtstag
am Sa 14. und So 15. Juni 2025, jeweils von 10:30 – 20:00 Uhr
– oder mit etwas Picknick und Verabredung bis Sa 23h oder So bis 21.30 (so wie es sich letztes Jahr bewährt hat – offizielle Zeiten sind Sa 14.6. 10:30 -23:00 und So 15.6. 11-21:30) – Unser Platz ist vor dem U-Bahn-Abgang gegenüber von Ludwig Beck am Rathauseck nächst dem Alten Rathaus.