Keine neuen AKW! Sie bremsen erneuerbare Energien.

24. Januar 2026

Herausgegeben von Peter Jaeggi
Mit Fotos von Andrei Ljankewitsch, Beiträge von Taro Yamamoto, 
Karten von Matthias Engesser und von Esther Schönthal.
Paperback. ISBN 978-3-85787-419-2, Seiten 408

Heidi erinnert sich: Bekannte hatten gerade den ersten Schafkäse produziert als die Hiobsbotschaft eintraf: „Ihr dürft den Käse nicht verkaufen, da er radioaktiv belastet ist.“ Das war kurz nach dem Reaktorunfall in Tschernobyl. Auch Pilze sammeln konnten wir nicht mehr, denn auch sie waren stark vergiftet. Seither sind Jahrzehnte vergangen und diese Tragödie ist etwas in Vergessenheit geraten.

Dann geschah am 11. März 2011 der Reaktorunfall in Fukushima. Danach entscheidet der Bundesrat unter Doris Leuthard (CVP/Die Mitte), dass Atomkraftwerke im dicht besiedelten Mittelland zu riskant sind und leitet die Arbeiten zur Energiestrategie 2050 ein.

Fünfzehn Jahre nach dem Wille zum Verzicht auf AKWs kommt Druck von AKW-Freunden für neue AKWs. Doch der Widerstand wächst. Zum Beispiel Peter Jaeggi, der Autor von Tschernobyl für immer, hat Informationen und den Link zu einer Unterschriftensammlung der Schweizerischen Energie-Stiftung (SES) geschickt mit folgendem Text:

Guten Morgen

Ein etwas unpersönliches Rundschreiben zu einer nicht so runden Sache …

Mit meinen Büchern, Reportagen und Sendungen über die Folgen von Tschernobyl habe ich gelernt: ein AKW ist, wie «sicher» sie da und dort auch gepriesen werden, eine unsichere Sache.

Auch neue Technologien, die sogenannten Gen-IV-Reaktoren, bieten keine absolute Sicherheit. Sie sind grösstenteils erst in der Entwicklungs- oder Demonstrationsphase.

Absolute» Sicherheit gibt es zwar nicht. Doch ein worst case, wie zum Beispiel in Tschernobyl oder Fukushima, hat für Menschen und ihre Umwelt unvergleichlich grössere katastrophale Auswirkungen als ein Unglück anderer Energietechnologien.

Einige Schätzungen sprechen davon, dass bestimmte stark belastete Teile des verstrahlten Terrotoriums rund um Tschernobyl mindestens 3’000 Jahre oder mehr unbewohnbar bleiben könnten. Andere Analysen sagen, dass ein grosser Teil der Zone nach etwa 150 Jahren wieder bewohnbar sein könnte, während die innersten Bereiche wegen langlebiger Kontamination weiterhin ungeeignet bleiben.

Und jetzt will die Schweizer Atomlobby neue AKW. Das vom Stimmvolk beschlossenbe AKW-Bauverbot soll aufgehoben werden. Dies fordern Bürgerliche mit der Volksinitiative «Jederzeit Strom für alle (Blackout stoppen)».

Im Februar 2023 deckten Tages-Anzeiger und die Rundschau von SRF auf, dass der Energie Club Schweiz bei der Sammlung pro Unterschrift bis CHF 7.50 bezahlt hat, ob gültig oder nicht. Kritiker sagen: Die Atomlobby hat sich eine Volksinitiative gekauft, um die beschlossene und mehrfach bestätigte Energiewende zu verzögern oder gar zu verhindern..

Nach wie vor sprechen alle Fakten gegen neue AKW:

  • Neue AKW kommen im Kampf gegen die Klimakatastrophe viel zu spät.
  • AKW sind im Vergleich zu den Erneuerbaren sehr teuer und unrentabel.
  • AKW im Schweizer Mittelland und ihre hochradioaktiven Abfälle sind und bleiben ein Sicherheitsrisiko.

Die Energiezukunft ist erneuerbar. Doch die Atom-Initiative konkurriert eine rasche Wende. Zum Schaden der Schweiz.

Gute Zeit und herzlich, Peter Jaeggi“

 

Link zum Protestbrief an den Ständerat: 
Keine neuen AKW in der Schweiz!

Unglaublich: Genau 15 Jahre nach der Reaktorkatastrophe in Fukushima will die Umwelt- und Energiekommission des Ständerats neue AKW bauen! Dieser Plan ist gefährlich und teuer, macht uns abhängig vom Ausland und schadet der Energiewende. Als nächstes entscheidet der Ständerat und kann die Atom-Kehrtwende noch verhindern: Unterschreibe jetzt den Protestbrief, um diesen Entscheid noch zu kippen.

2017 hat die Schweizer Stimmbevölkerung den Atomausstieg beschlossen. Mit der Energiestrategie und dem deutlichen JA zum Stromgesetz hat sich die Bevölkerung seither mehrmals zu den Erneuerbaren und zum Atomausstieg bekannt. Die Atom-Kehrtwende würde dazu führen, dass wir unsere Ausbauziele für erneuerbare Energien verfehlen und die Sicherheit der Stromversorgung beeinträchtigen wird.

Wir fordern den Ständerat dazu auf, den Ausbau der erneuerbaren Energien voranzutreiben, anstatt auf den Neubau von AKW zu setzen. Für eine sichere, unabhängige, bezahlbare und zukunftsfähige Schweizer Energiepolitik. Unterzeichne jetzt den Protestbrief an die Ständerätinnen und Ständeräte.

Link zum Protestbrief an den Ständerat: 
Keine neuen AKW in der Schweiz!

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„Nachhaltigkeitswissenschaftler und Umweltschützer müssen die akademische Freiheit verteidigen“

23. Januar 2026

Quelle: “Sustainability scientists and environmentalists must defend academic freedom”. Resilience Center, Stockholm University 14.1.26

Übersetzt von Heidi mithilfe DeepL.

Es ist höchste Zeit, entschlossen auf die aktuelle politische Entwicklung zu reagieren, indem wir die akademische Freiheit und den Dialog über Nachhaltigkeit aktiv unterstützen, heisst es in einem neuen Kommentar in Nature Sustainability.

Die zunehmende globale Autokratisierung (Zentralisierung der Regierungsmacht, die die politische Freiheit einschränkt) gefährdet die Nachhaltigkeitswissenschaft und die wissenschaftlich fundierte Umweltpolitik. Dies ist die Botschaft eines neuen Kommentars in Nature Sustainability, in dem argumentiert wird, dass die schwindende akademische Freiheit nun die Grundlagen untergräbt, auf denen globale Umweltmassnahmen beruhen.

„Der Schutz objektiver, wissenschaftlich fundierter Daten erfordert neue Formen der internationalen Zusammenarbeit, die frei von unzulässiger Einflussnahme nationaler Regierungen sind, sowie die öffentliche Verteidigung der einzigartigen Rolle, die objektive, wissenschaftlich fundierte Daten in der Umweltpolitik spielen können“, sagt Thomas Elmqvist, Professor am Centre und Mitautor der Studie.

Elmqvist und seine Co-Autoren Robert McDonald, Dagmar Haase und David Maddox stellen fest, dass die Nachhaltigkeitswissenschaft in einer aussergewöhnlichen Phase zwischen den 1980er und 2010er Jahren entstanden ist, in der die akademische Freiheit und die internationale Zusammenarbeit zunahmen und wichtige globale Umweltabkommen ermöglicht wurden. Seit etwa 2010 haben sich diese Bedingungen jedoch verschlechtert, da immer mehr Länder zu autokratischer Regierungsführung übergehen und Universitäten, Zivilgesellschaft und unabhängige Forschung einschränken. Derzeit findet in 42 Ländern mit insgesamt 2,8 Milliarden Einwohnern eine Autokratisierung statt, während nur in 18 Ländern eine Demokratisierung stattfindet.

Dieser Wandel stellt zwei Kernannahmen der Nachhaltigkeitswissenschaft in Frage:

  • dass der Zustand der globalen Umwelt durch internationale wissenschaftliche Zusammenarbeit objektiv bewertet werden kann und
  • dass globale Umweltprobleme multinationale, wissenschaftlich fundierte Lösungen erfordern.

In einigen Ländern werden Wissenschaftler zunehmend als politische Elite dargestellt, und empirische Erkenntnisse werden manchmal sogar als blosse Meinungen abgetan. Vor diesem Hintergrund kommt der Kommentar zu dem Schluss, dass Wissenschaftler und politische Entscheidungsträger im Bereich der Nachhaltigkeit nicht passiv bleiben dürfen.

„Wir glauben nicht, dass Nachhaltigkeitswissenschaftler und Umweltpolitiker einfach weitermachen und den Kopf unten halten können“, schreiben sie.

Im Gegenteil, die Autoren fordern Wissenschaftler und Politiker nachdrücklich auf, auf die politische Entwicklung zu reagieren, indem sie die akademische Freiheit, die wissenschaftliche Integrität und den Dialog über Nachhaltigkeit aktiv unterstützen.

Während lokale Massnahmen für einige Probleme wirksam sein mögen, erfordern globale Herausforderungen wie der Klimawandel nach wie vor eine starke internationale Zusammenarbeit und die aktive Verteidigung der akademischen Freiheit und der wissenschaftlichen Integrität.

Uncharted political waters for sustainability. McDonald, R.I., Haase, D., Elmqvist, T. & Maddox, D. Nature Sustainability 22.12.25

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HOFgesang für eine artgerechte Haltung der Stadtmenschen (2)

20. Januar 2026
Copyright: Heidi

Copyright: Heidi. Kleiner Chor in einem Hof

Copyright: Heidi. Schlusskonzert im Saal

Copyright: Heidi. Schlusskonzert im Saal am 8.6.16

Es müssen nicht immer schlechte Botschaften sein – nachfolgend etwas Positives.

Wir setzen uns für artgerechte Tierhaltung ein, subventionieren sie auch. Aber Stadtmenschen artgerecht halten? Der Hofgesangsverein wurde 2005 gegründet von Kulturschaffenden und Privaten die sich alle in irgendeiner Form mit den Förderzielen des Vereins auseinandersetzen.

Der Verein fördert laut Statuten «die soziale Integration durch Aufwertung der Innen- und Hinterhöfe als Lebensräume, den bewussten Umgang der AnwohnerInnen mit der gemeinsamen Nutzung der Höfe als Erholungs- und Begegnungsräume, die öffentliche Wahrnehmung des lokalen Chorschaffens in seiner ganzen Breite und Vielfalt, den Chorgesang als künstlerische Ausdrucksform der Achtsamkeit und des Gemeinsinns zur Impulsgebung für soziale und gestalterische Perspektiven, die Sensibilisierung der Öffentlichkeit für die soziale Bedeutung der Höfe durch das unmittelbare akustische und visuelle Erlebnis».

Vor zehn Jahren nahm Heidi am Schlusskonzert teil und besuchte ein paar Höfe. Die Zahl der teilnehmenden Chöre und Höfe sowie die Vielfalt der Musik sind gross. Initiant und Gesamtprojektleiter ist der Biologe und Umweltberater Andreas Diethelm, Zürich. Er verteilte uns BesucherInnen in einem Hof ein Blatt mit dem Kanon HOFgesang, den der Komponist, Musikpädagoge, Chorleiter und Unterstützer HOFgesang Peter Appenzeller komponiert hatte. Nun galt es, ohne Übung und Probe zu singen. Wir gaben uns Mühe.

Die Chöre singen unverstärkt, a cappella, oder aber sie lassen sich von einem Keyboard, Akkordeon etc. begleiten, allenfalls diskretes Playback, aber kein Blech und keine elektrisch verstärkten Instrumente.

Die Website www.hofgesang.ch informiert, dokumentiert und vermittelt, sie steht den den Mitwirkenden ab Ende Februar zur Anmeldung und der Koordination ihrer Auftritte zur Verfügung, unterstützt die Chöre bei der Vorbereitung der Auftritte und informiert über das Gesamtprogramm und die Tagesprogramme und einer Fülle von Informationen zu den mitwirkenden Chören, ihren Auftritten und zu den Höfen und ihren Zuständen.

Heidi meint: „Die Veranstaltung Hofgefühl zur Maienzeit findet vom 9. Mai bis 6. Juni statt. Für Interessierte gibt es also noch genügend Zeit zum Üben, sich einem Chor anzuschliessen oder mit Gleichgesinnten einen Chor zu gründen.“

HOFgesang

HOFgesang für eine artgerechte Haltung der Stadtmenschen. Heidis Mist 2.6.16

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BVL Deutschland meldet: Weniger Pflanzenschutzmittelrückstände in Lebensmitteln aus Deutschland

18. Januar 2026

Medienmitteilung Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Deutschland – Weniger Pflanzenschutzmittelrückstände in Lebensmitteln aus
Deutschland 15.1.26. Das BVL stellt Untersuchungsergebnisse 2024 vor: Mehr Proben ohne quantifizierbare Rückstände.

Lebensmittel in Deutschland enthalten nur selten Rückstände von Pflanzenschutzmitteln oberhalb der geltenden Rückstandshöchstgehalte. Dies zeigt die vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) veröffentlichte „Nationale Berichterstattung Pflanzenschutzmittelrückstände in Lebensmitteln 2024“. Insgesamt 16’423 Lebensmittelproben wurden auf derartige Rückstände untersucht. Im Vergleich zum Vorjahr ist der Anteil an Proben ohne quantifizierbare, also messbare und in Zahlen erfassbare Rückstände um 10 Prozent gestiegen. Die Hälfte der untersuchten Proben weist keine quantifizierbaren Rückstände auf.

“Die Sorte selbst und die Herkunft des Erzeugnisses sind entscheidende Faktoren“, sagt BVL-Präsidentin Professorin Gaby-Fleur Böl. In Mais und Spargel beispielweise seien in nur einem kleinen Anteil an Proben überhaupt Rückstände von Pflanzenschutzmitteln quantifiziert worden. Bei Grapefruits oder Kirschen hingegen waren Rückstände im überwiegenden Teil der Proben messbar. Aber selbst bei Lebensmitteln mit quantifizierbaren Rückständen wurden in häufig verzehrten Lebensmitteln wie Tomaten, Kartoffeln oder Äpfeln 2024 kaum oder gar keine Überschreitungen der Rückstandshöchstgehalte nachgewiesen. Die meisten Überschreitungen (bei Lebensmitteln mit mindestens 100 untersuchten Proben) gab es bei Mangos (16,3 Prozent), Paprika-Fruchtgewürz (11,7 Prozent) und Grünkohl (8,4 Prozent).

Unterschiede in Abhängigkeit von der Herkunft

„Wir sehen seit Jahren, dass die Herkunft der Erzeugnisse grossen Einfluss darauf hat, ob und in welchem Umfang Pflanzenschutzmittelrückstände nachweisbar sind“, so Professorin Böl. Während lediglich bei 1,0 Prozent der beprobten Erzeugnisse aus Deutschland und bei 1,5 Prozent der Proben aus anderen EU-Staaten Überschreitungen der geltenden Rückstandshöchstgehalte auftraten, liegt dieser Anteil bei Erzeugnissen aus Nicht-EU-Ländern bei 6,7 Prozent. Doch auch hier zeige sich ein positiver Trend: „Im Jahr 2024 weisen Erzeugnisse aus Drittländern 1,8 Prozent weniger Überschreitungen als im Vorjahr auf.“ Die Quote für Erzeugnisse aus Deutschland und anderen EU-Mitgliedstaaten ist nahezu konstant geblieben.

80,1 Prozent der Proben aus ökologischem Anbau wiesen keine quantifizierbaren Rückstände auf, bei konventioneller Ware waren es 45,9 Prozent.

Mehrfachrückstände

Heutzutage verwendete Pflanzenschutzmittelwirkstoffe wirken gezielt auf bestimmte Schaderreger. Je nach Befallssituation werden daher verschiedene spezifische Pflanzenschutzmittel angewendet. Wirkstoffwechsel sind auch notwendig, um zu verhindern, dass sich Resistenzen ausbilden und somit bestimmte Schaderreger nicht mehr bekämpft werden können. Wie in den Vorjahren wurde bei etwa einem Drittel aller untersuchten Proben daher erwartungsgemäss mehr als ein Wirkstoff nachgewiesen. Bei einigen Lebensmitteln mit mehr als 100 untersuchten Proben wiesen mindestens drei Viertel der Proben Mehrfachrückstände auf. Dies betraf vor allem Kirschen, Grapefruits, Birnen, Rucola, Tafeltrauben, Erdbeeren, Orangen, Aprikosen, Äpfel, Petersilie, Bananen, Heidelbeeren, Paprika, Mangos, Pflaumen, Melonen, Zitronen, Gurken, Broccoli, Bohnen mit Hülsen, Tomaten, Auberginen, Grünkohl und Tees.

Hintergrund

Rückstände von Pflanzenschutzmitteln in Lebensmitteln sind nur dann zulässig, wenn sie die geltenden Rückstandshöchstgehalte nicht überschreiten und demnach gesundheitlich unbedenklich sind. Eine Überschreitung des festgesetzten Rückstandshöchstgehalts ist aber im Umkehrschluss nicht gleichbedeutend mit einem gesundheitlichen Risiko für Verbraucherinnen und Verbraucher. Die Festsetzung eines Höchstgehaltes erfolgt ausgehend von der Menge an Rückständen, die bei ordnungsgemässer Anwendung des Pflanzenschutzmittels zu erwarten ist. Ein Risiko für die Gesundheit darf dabei nicht gegeben sein. Daher können die Rückstandshöchstgehalte deutlich unterhalb der gesundheitlichen Bedenklichkeit liegen.

Die in Laboren der amtlichen Lebensmittelüberwachung der Bundesländer untersuchten Lebensmittelproben stammen aus überwiegend risikoorientiert durchgeführten Kontrollen. Im Jahr 2024 wurden 16’359 Proben in mehr als 6,3 Millionen Analysen auf 1’064 verschiedene Stoffe untersucht.

Weiterführende Informationen

Heidi meint: „Es zeigt sich einmal mehr, dass es sich lohnt, Lebensmittel aus ökologischem Anbau zu kaufen.“

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Wyna ist kein Einzelfall, sondern Symptom besorgniserregender Entwicklung

16. Januar 2026

Was Heidi beim Lesen der Nachricht über die hohen Pestizidrückstände in der Wyna (LU) dachte, das hat 4aqua fachlich aufgearbeitet, öffentlich gemacht (siehe nachfolgender Text) und erneut in die Politik getragen (siehe Brief an die Mitglieder der Kommissionen UREK-S und WAK-S).

“Tausendmal zu viel Gift im Wasser” – so titelte die NZZ am vergangenen Sonntag und machte damit auf die sehr hohen Pestizidrückstände in der Wyna (LU) aufmerksam. Aus Sicht von Wasserfachleuten von 4aqua ist der Vorfall in der Wyna jedoch nur die Spitze des Eisbergs und Symptom einer insgesamt besorgniserregenden Entwicklung. Gemäss vorliegender Revision der Gewässerschutzverordnung (GSchV) wird nebst dem in der Wyna gemessenen Stoff auch für zwei weitere hochtoxische Pestizide kein Grenzwert eingeführt. Gleichzeitig wird kommende Woche in den zuständigen Parlamentskommissionen über weitere Vorlagen beraten, die den Gewässerschutz weiter schwächen und dabei fachlicher Grundlage entbehren.

4aqua setzt sich ein: Grenzwerte für weitere hoch-toxische Stoffe in der GSchV festschreiben

Beim gemessenen Wirkstoff in der Wyna handelt es sich um Deltamethrin. Trotz hoher Toxizität soll in der laufenden Revision der GSchV kein Grenzwert für diesen Stoff festgelegt werden. Dasselbe gilt auch für die Stoffe Lambda-Cyhalothrin und Foramsulfuron. Gemäss Einschätzungen von Hans Maurer, Rechtsanwalt, Chemiker und Fachperson bei 4aqua, ist ein verbindlicher Grenzwert für diese drei Stoffe rechtlich und toxikologisch jedoch unerlässlich. 4aqua wird sich entsprechend in der Vernehmlassung äussern.

Trotz Grenzwertüberschreitungen in Gewässern – Überprüfung von Pestiziden erschweren?

Eine Motion von Leo Müller (die Mitte) möchte die Hürde dafür erhöhen, wann nach einer Grenzwertüberschreitung die Zulassung eines Pestizids überprüft werden muss. So sieht Alfred Johny Wüest, emeritierter Umweltingenieur-Professor der Eawag/EPFL Lausanne und Fachperson bei 4aqua, die durch die Motion vorgesehenen Änderungen äusserst kritisch: Die lasche Bestimmung von ‘wiederholten Grenzwertüberschreitungen’ hätte drastische Auswirkungen und würde die gesetzlich vorgesehenen Überprüfungen von Pestiziden aushebeln. Die in der Motion vorgesehenen Anpassungen wären damit nicht mehr im Sinne des Gesetzestexts. Zentral ist: Das Parlament wollte u.a. mit diesem Gesetzestext 2021 der Trinkwasser- und der Pestizidinitiative «den Wind aus den Segeln nehmen» und versprach damit der Bevölkerung, das Risiko beim Einsatz von Pestiziden zu reduzieren. Entgegen diesem Versprechen geht auch eine Motion von Johanna Gapany (FDP), welche ebenfalls die Hürde zur Überprüfung von Pestiziden deutlich anheben möchte. Beide Motionen werden Anfang nächster Woche (19./ 20.1) in der UREK-S besprochen.

Zulassungen von Pestiziden vereinfachen und Gewässerschutz schwächen?

Weiter sieht die parlamentarische Initiative von Matthias Bregy (die Mitte) (22./ 23.1 in WAK-S) vor, dass Pflanzenschutzmittel aus umliegenden Ländern ohne wesentliche Gesundheits- und Umweltprüfung in der Schweiz zugelassen werden. Nicht nur Fachpersonen von 4aqua, sondern auch weitere Experten (kürzlich in der NZZ) weisen darauf hin, dass die von Bregy vorgesehene «vereinfachte Zulassung» den Schweizer Qualitätsstandards nicht genügen und zur Bewilligung weiterer kritischer Pestizide führen kann.

4aqua fordert: Schleichender Abbau des Gewässerschutzes stoppen!

4aqua hat bereits im Mai des letzten Jahres mit einem Brief an Bundesrat und Parlament auf den schleichenden Rückbau des Gewässerschutzes durch die Politik aufmerksam gemacht. 4aqua bittet Bundesrat und Parlament, die bestehenden gesetzlichen Vorgaben konsequent zu vollziehen und den schrittweisen Abbau des Gewässerschutzes zu stoppen!

4aqua ist eine Interessengemeinschaft von über 160 Fachleuten, die dem Wasser in der Schweiz eine Stimme geben wollen. Website: 4aqua.ch

Wyna ist kein Einzelfall, sondern Symptom einer besorgniserregenden Entwicklung. Der Gewässerschutz darf nicht weiter geschwächt werden!

Sehr geehrtes Mitglied der Kommission UREK-S,

sehr geehrtes Mitglied der Kommission WAK-S

«Tausendmal zu viel Gift im Wasser» – so titelte die NZZ am vergangenen Sonntag und machte damit auf die sehr hohen Pestizidrückstände in der Wyna (LU) aufmerksam. Aus Sicht der Wasserfachleute von 4aqua ist der Vorfall in der Wyna jedoch nur die Spitze des Eisbergs und Symptom einer insgesamt besorgniserregenden Entwicklung.

Durch unterschiedliche politische Vorstösse im Parlament und Versäumnisse bei der Revision der Gewässerschutzverordnung (GSchV) droht die Wasserqualität in der Schweiz verschlechtert zu werden. Fachlich ist das nicht haltbar. Relevante Vorstösse werden ab dem 19.1.2026 in Ihrer Kommission besprochen.

4aqua setzt sich ein: Grenzwerte für weitere hoch-toxische Stoffe in der GSchV festschreiben

Beim gemessenen Wirkstoff in der Wyna handelt es sich um Deltamethrin. Trotz hoher Toxizität soll in der laufenden Revision der GSchV kein Grenzwert für diesen Stoff festgelegt werden. Dasselbe gilt auch für die Stoffe Lambda-Cyhalothrin und Foramsulfuron. Gemäss Einschätzungen von Dr. Hans Maurer, Rechtsanwalt, Chemiker und Fachperson bei 4aqua, ist ein verbindlicher Grenzwert für diese drei Stoffe rechtlich und toxikologisch jedoch unerlässlich.

UREK-S: Trotz Grenzwertüberschreitungen in Gewässern – Überprüfung erschweren?

Die Motion 24.4589 von Leo Müller (die Mitte) möchte die Hürde dafür erhöhen, wann nach einer wiederholten und verbreiteten Grenzwertüberschreitung die Zulassung eines Pestizids überprüft werden muss. So sieht Alfred Johny Wüest, emeritierter Umweltingenieur-Professor der Eawag/EPFL Lausanne und Fachperson bei 4aqua, die durch die Motion vorgesehenen Änderungen äusserst kritisch: Die lasche Bestimmung von ‘wiederholten Grenzwertüberschreitungen’ in Gewässern hätte drastische Auswirkungen und würde die gesetzlich vorgesehenen Überprüfungen von Pestiziden aushebeln. Die in der Motion vorgesehenen Anpassungen wären damit nicht mehr im Sinne des Gesetzestexts. Bereits heute gefährdet der aktuelle Pestizideinsatz akut die Biodiversität der Gewässer. Im Jahr 2022 wurden gemäss Bericht vom VSA (Verband Schweizer Abwasser und Gewässerschutzfachleute) nur in 14 von 36 untersuchten Gewässern die Grenzwerte eingehalten und es wurden 120 Überschreitungen von Grenzwerten durch zwölf verschiedene Pflanzenschutzmittel (PSM) festgestellt.

Zentral ist: Die Verordnung, welche durch die Motion Müller verändert werden sollte, basiert auf dem Gesetzestext, mit dem das Parlament 2021 der Bevölkerung versprach, das Risiko beim Einsatz von Pestiziden zu reduzieren. Anders als vom Motionär behauptet, ist die momentane Verordnung aus der Sicht der Wasserfachleute von 4aqua nicht zu restriktiv. Sie stellt bereits einen Kompromiss dar und die vorgesehene Änderung würde vom bestehenden Kompromiss weit abrücken. Gemäss Kurt Seiler, ehemaliger Kantonschemiker, würde zum Beispiel eine Erhöhung des prozentualen Anteils (was bedeutet: laschere Bestimmung von «verbreiteten Grenzwertüberschreitungen») dazu führen, dass die Kantone einen unnötigen und erhöhten Aufwand mit lokalen Massnahmen haben, bis eine Überprüfung auf Bundesebene ausgelöst würde. Unabhängig davon wäre es eigentlich sinnvoller – wie der VSA 2022 zur Revision der Gewässerschutzverordnung vorgeschlagen hatte – die im Gesetzestext erwähnte «verbreitete Grenzwertüberschreitung» nicht an einem prozentualen Anteil von Grenzwertüberschreitungen  festzumachen, weil so eine Abhängigkeit von der Grösse des Messnetzes geschaffen wird. Nicht zuletzt bedeutet eine Überprüfung gemäss Factsheet vom Ökotoxzentrum der Eawag kein direktes Verbot. Im Gewässerschutzgesetz (GSchG) ist geregelt, dass der Bundesrat von einem Entzug der Zulassung absehen kann, wenn durch den Rückzug der Zulassung die Inlandversorgung durch wichtige landwirtschaftliche Kulturen stark beeinträchtigt würde.

Entgegen diesem Versprechen an die Bevölkerung geht auch eine Motion von Johanna Gapany (FDP), welche ebenfalls die Hürde zur Überprüfung von Pestiziden deutlich anheben möchte. Neu soll der Mittelwert über die gesamte Vegetationsperiode (circa 6-8 Monate) und nicht wie bis anhin über eine Zweiwochenmischprobe als Indikator dienen. Dabei wird gemäss Dr. Hans Maurer ausser Acht gelassen, dass die Grenzwerte in der GSchV für einen Zeitraum von zwei Wochen wissenschaftlich hergeleitet sind, um auch kritische Belastungsspitzen abzubilden, bei der Wasserlebewesen erheblichen Schaden davontragen können, wie am Fall der Wyna ersichtlich. Beide Motionen werden am 19./ 20.1 in der UREK-S besprochen.

WAK-S: Zulassungen von Pestiziden vereinfachen und Gewässerschutz schwächen?

Weiter sieht die parlamentarische Initiative von Matthias Bregy (die Mitte) (22./ 23.1 in WAK-S) vor, dass Pflanzenschutzmittel aus umliegenden Ländern ohne wesentliche Gesundheits- und Umweltprüfung in der Schweiz zugelassen werden. Nicht nur Fachpersonen von 4aqua, sondern auch weitere Experten (kürzlich in der NZZ) weisen darauf hin, dass die von Bregy vorgesehene «vereinfachte Zulassung» den Schweizer Qualitätstandards nicht genügen. Bernhard Wehrli, Gewässerchemiker und emeritierter Professor für Aquatische Chemie (ETH) kritisiert: Anstatt dass moderne Pflanzenschutzmittel schneller zugelassen werden, droht diese Initiative zur Bewilligung weiterer kritischer Pestizide zu führen.

4aqua fordert: Schleichender Abbau des Gewässerschutzes stoppen!

4aqua hat bereits im Mai des letzten Jahres mit einem Brief an Bundesrat und Parlament auf den  schleichenden Rückbau des Gewässerschutzes aufmerksam gemacht. 4aqua bittet Bundesrat und  Parlament, die bestehenden gesetzlichen Vorgaben konsequent zu vollziehen und den schrittweisen Abbau des Gewässerschutzes zu stoppen!

Hochachtungsvoll,

für 4aqua, Georg Odermatt, Geschäftsführer

Vivian Hauss, Kernteam

Jeannette Lippuner, Kernteam

Hans Maurer, Kernteam

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Lachsfarm am Walensee stoppen!

15. Januar 2026
Copyright: Heidi. Spaziergang am Walensee

Copyright: Heidi. Spaziergang am Walensee

Heidi liebt den Walensee, ist schon oft an dessen Ufern gewandert oder mit dem Rad gefahren. Wenn sie mit dem Zug am Walensee vorbeifährt, dann hebt sie den Blick von der Lektüre und bewundert den Walensee und seine Umgebung, sie haben eine wunderbare Ausstrahlung.

Dem Dokument des Bundesamts für Umwelt (BAFU) Wasserqualität der Seen entnimmt sie folgenen Text:

Heute gehört der Walensee zu den nährstoffärmsten Seen der Schweiz. Das Ziel des zukünftigen Gewässerschutzes im Einzugsgebiet des Walensees sollte die Sicherung des erreichten Qualitätsniveaus sein (Tabelle 2).

Tabelle 2: Für den Walensee gültige Qualitätsziele

O2-Konzentration: > 4 mg/l zu jeder Zeit an jedem Ort (Anhang 2 GSchV)
P-Konzentration: Erhalt des tiefen P-Gehaltes von < 4 μg/l (Gammeter et. al. 1996)
Trophiegrad: Erhalt des erreichten oligotrophen Zustandes (Gammeter et. al. 1996)

Nun soll am Ufer eine riesige Lachszucht entstehen – unvorstellbar für Heidi! Schon viel wurde in den nationalen und internationelen Medien über die Probleme mit Fischzuchten aller Art geschrieben. Und nun das! Heidi ist entsetzt.

Die Swiss Blue Salmon AG beteuert, dass 99 Prozent des Wasser recycliert werde und sauberes Wasser zurück in den Walensee gelange. Frisches Wasser wird aus dem Walensee zugeführt. Die Wasserqualität des Walensees werde nicht gefährdet. Beispielsweise werde das aus der Fischfarm abgeleitete Wasser verschiedene Wasseraufbereitungsschritte durchlaufen, um Stickstoff, Phosphor und organischen Kohlenstoff zu reduzieren. Bevor das Wasser aus der Fischfarm zurück in den Walensee geleitet werde, durchlaufe es eine biologische Aufbereitung (Entfernung von Stickstoffverbindungen), mechanische Separation (Entfernung von partikulären Stoffen), Ozonierung (Deaktivierung von Mikroorganismen) und Sandfiltration (Entfernung feinster Partikel). Durch dieses mehrstufige Verfahren könne die Wasserqualität erreicht werden, die den strengen gesetzlichen Anforderungen des Schweizer Gewässerschutzes entspreche.

„Genügt dies?“, frägt sich Heidi.

Weitere Informationen: Blue Salmon, nachhaltiger Schweizer Lachs, Made in Glarnerland

Au lac de Wallenstadt

Schon Franz Liszt (1811-1886) war vom Walensee fasziniert als er durch die Schweiz reiste:

Franz Liszt. Années de Pèlerinage, Première année: Suisse, S160 No. 2. Au lac de Wallenstadt, gespielt von Nelson Freire

Unterschreiben und vertreiten Sie diese Petition

Link zur Petition

An: Agnes Heller, Leiterin des Bau- und Umweltamtes Gemeinde Glarus Nord und Regierungsrat Thomas Tschudi, Vorsteher des Departements Bau und Umwelt Kanton Glarus

Die Unterzeichnenden dieser Petition fordern von den Zuständigen des Bau- und Umweltamtes der Gemeinde Glarus Nord sowie des Kantons Glarus Folgendes:

Es liegt bereits ein Einspruch des Vereins fair-fish gegen das Baugesuch vor (1), das insbesondere die Tierschutzmängel der geplanten Farm kritisiert. Dieser Einspruch muss ernst genommen werden. Das Bau- und Umweltamt steht aus Tierschutz- und Umweltgründen in der Verantwortung, dieses Projekt zu verhindern!

Warum ist das wichtig?

Es sprechen vielfältige Argumente gegen die Bewilligung des Baus der Lachsfarm. Nachfolgend werden die wichtigsten Argumente gelistet:

  • Massentierhaltung: Bei der geplanten Fischfarm (Recirculating Aquaculture Systems, kurz RAS) werden Lachse in Massentierhaltung gezüchtet. Die Fische werden hier bis zu 4-mal dichter als in Netzfarmen im Meer gehalten. Das führt zu chronischem Stress, Verletzungen und Krankheiten. (2)
  • Missachtung artspezifischer Bedürfnisse: Lachse sind Wanderfische und haben in freier Wildbahn ein sehr abwechslungsreiches Leben. In der geplanten Fischfarm können sie ihr natürliches Verhalten nicht zeigen, weil die kahle Anlage kaum Struktur und Abwechslung bietet. Das lässt sie Stress stärker spüren.
  • Systemrisiken und Massensterben: Die sensiblen technischen Systeme können bei Störungen zum Tod von Hunderttausenden Fischen auf einen Schlag führen, wie erst kürzlich für eine landbasierte Lachszucht in Japan dokumentiert wurde. (3)
Umweltrisiken:
  • Schadstoffe: Auch wenn die Firma Swiss Blue Salmon mit Nachhaltigkeit und technologischen Innovationen wirbt, ist die Realität eine andere. Denn auch landbasierte Aquakulturen produzieren Schadstoffe wie Fäkalien. Es bleibt ein Restrisiko bestehen, dass es zu Schadstoffeinträgen in umliegende Gewässer (insbesondere in den Walensee) kommt.
  • Energie- und Ressourcenverbrauch: Sowohl der Bau als auch der Betrieb von RAS-Anlagen haben einen grossen Energie- und Wasserverbrauch.
  • Die Belastung der Ozeane bleibt bestehen: Lachs ist ein Raubfisch, also Fleischfresser. Das bedeutet, dass für das Futter der Zuchttiere in RAS-Anlagen wild gefangene Kleinfische benötigt werden. Es werden mehr Wildfische als Futter benötigt, als an Lachs produziert wird. (4) Um einen einzigen Zuchtlachs zu füttern und aufzuziehen, müssen bis zu 440 Wildfische gefangen werden. (5)
Soziale Faktoren und globale Auswirkungen:
  • Bedrohung lokaler Ernährungssysteme: Der Fischfang für Fischöl und -mehl (das zur Fütterung der Zuchtlachse benötigt wird) findet häufig in Ländern des globalen Südens statt, etwa vor der Westküste Afrikas. Industrieller Fischfang verdrängt dort heimische FischerInnen und entzieht der lokalen Bevölkerung eine bezahlbare, proteinreiche Nahrungsquelle, die Möglichkeit zum Einkommen aus traditioneller Fischerei und kulturelle sowie wirtschaftliche Lebensgrundlagen. (5)

Fazit:

Eine Auseinandersetzung mit den Umweltfolgen, dem Tierwohl und sozialen Aspekten bleibt beim profitorientierten Vorhaben dieser Lachszucht unter dem Deckmantel der Nachhaltigkeit auf der Strecke. Ein solches Geschäftsmodell hat am Walensee nichts verloren: Ein sensibler Naturraum darf nicht zum Experimentierfeld für kurzfristige Profite werden, deren Schäden Umwelt, Tiere und Gesellschaft gleichermassen treffen. Wirklich nachhaltig ist lediglich eine Reduktion des Konsums von Lachs.

Link zur Petition

Quellen:

(1) Watson (12.01.2026): 1,5 Millionen Fische unter einem Dach: Riesige Lachsfarm am Walensee geplant
(2) Sveen LR, Timmerhaus G, Krasnov A, Takle H, Stefansson SO, Handeland SO, Ytteborg E. (2018): High fish density delays wound healing in Atlantic salmon (Salmo salar)
(3) Sea Food Source (02.06.2025): Proximar cites human error in mortality event that killed 170,000 fish
(4) WWF (2025): Eating up the ocean – a call to shift our seafood consumption towards ocean-friendly diets
(5) Seastemik (2025): Salmon. The pink bomb of an exhausted food system.

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Was tun gegen die Belastungen unseres Trinkwassers?

12. Januar 2026
Copyright: Siegfried Gendries

Copyright: Siegfried Gendries

Siegfried Gendries ist ein Deutscher Wasserfachmann. Er betreibt den Blog Lebensraum Wasser – DER WASSER-BLOG. Sein Blog soll dazu beitragen, das Wissen und die Sensibilität in Bezug auf unseren Lebensraum Wasser zu steigern. Er soll Informationen liefern und Diskussionen anstossen, Lösungsmöglichkeiten aufzeigen und ein verantwortungsvolles Handeln einfordern.

Der WDR lud Gendries am 8. Januar 2026 in die Sendung „Neugier genügt – Redezeit“ zu einem 25-minütigen Interview mit Julia Schöning ins Kölner Studio ein. Wichtige Frage: Was tun gegen die Belastungen unseres Trinkwassers? – Klarheit brauchen wir nicht nur für das Lebensmittel Nummer 1, sondern auch für die Zusammenhänge. 

Der WDR wollte den Schadstoffen und ihrer Herkunft auf die Spur kommen und hatte Gendries deshalb eingeladen, den Hörern zu erklären, wieso Schadstoffe überhaupt ins Wasser gelangen und was Politik und Trinkwasserversorger dagegen tun. Gefragt war wohl weniger die Expertise aus dem Labor, als vielmehr die der Kommunikation. Da fühlte sich Gendries gut aufgehoben, quasi in seinem Element.

Gendries hat anlässlich dieser Sendung einen Blog-Beitrag verfasst. Da ihm Transparenz wichtig ist, finden Sie am Ende dieses Beitrags die von ihm in der Sendung verwendeten Quellen.

Der folgende Link führt zur Sendung des WDR: Siegfried Gendries – Belastetes Trinkwasser, 8.1.26 22:58 Min. Verfügbar bis 8.1.27 WDR 5.

Falls Sie nicht die Zeit haben, das ganze Interview anzuhören, lesen sie wenigstens den zusammenfassenden Blog-Beitrag von Siegfried Gendries Belastetes Trinkwasser! Meine „Redezeit in Neugier genügt“ im WDR 5. Sie finden darin zum Beispiel Tipps für das PFAS-freie Einkaufen.

Heidi hat die folgenden Sätze aus dem Blog-Beitrag herausgepickt: „Eine Studie des Uniklinikum Bonn im Auftrag des BDEW stellte sogar eine vielfach höhere Belastung von Nahrungsmitteln mit PFAS fest, als im Trinkwasser. Allerdings wird das Trinkwasser auf Einhaltung der Grenzwerte für PFAS streng überwacht. bei Nahrungsmitteln gibt es derartigen Regelungen und Überwachungen nicht.“

Heidi meint: „Auch wenn einige Angaben Deutschland- oder EU-spezifisch sind, der WDR-Beitrag ist im Allgemeinen auch für uns in der Schweiz sehr hörenswert.“

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Mangelnder Vollzug: wegschauen statt handeln

7. Januar 2026

Als Heidi den Beitrag Liebe Behörden, bitte spart nicht beim Vollzug! schrieb, dachte sie an die Brandkatastrophe von Crans-Montana. Viele Erinnerungen an den mangelnden Vollzug Gewässerschutz im Kanton Graubünden und auch in anderen Kantonen wurden wach. Sie vermutete, dass v.a. mangelnder Vollzug der Brandschutzvorschriften zur Tragödie geführt haben. Das hat sich durch viele Aussagen und Videos von Privaten und Behördenvertretern bestätigt. Es macht Heidi traurig und wütend zugleich.

Heidi hatte sich 2010 in Anbetracht der vielen Misthaufen, die illegal ungedeckt monatelang über dem Grundwasser lagen, und dem Gülleaustrag auf Schnee oder gefrorenen Boden gefragt: „Wieso sehen Fachleute all diese Missstände nicht? Wieso unternimmt niemand etwas dagegen?“ Sie handelte, und verlieh mithilfe des Bundesamts für Umwelt (BAFU) und Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) dem Vollzug Schub. Es dauerte zwar lange, d.h. zehn Jahre, bis die nicht gesetzeskonformen Bündner Vorschriften geändert wurden, aber v.a. ein Teil der Bauern reagierte relativ rasch, als sie ihre Gesetzesverstösse auf Heidis Mist sahen, andere protestierten bei der Einführung der neuen Regelungen, sogar mit einem Vorstoss im Grossen Rat.

Auch das Amt für Natur und Umwelt (AfU) konnte, gemäss den Aussagen eines Beamten, angesichts der öffentlichen Präsentation der Missstände auf Heidis Mist und der Rechtsbelehrung des BAFUs die Zusammenarbeit mit dem Amt für Landwirtschaft und Geoinformation (ALG) nicht mehr verantworten und strich die Stelle des für die Zusammenarbeit Zuständigen. Auf höchster Ebene hiess es, dass etwas geschehen müsse, und zwar kurz- bis mittelfristig und nicht langfristig.

Man hatte den Bauern einfach freies Handeln gelassen, Anzeigen wurden systematisch schubladisiert, wie ein AfU-Beamter Heidi auf Anfrage mitteilte. Für Teilaspekte gibt es eine Erklärung. Man hatte den Bündner Bauern empfohlen, überschüssige Gülle bachab zu lassen, Mistsickersaft und Milchzimmerabwasser desgleichen. Wer das genau war, das weiss Heidi nicht, vermutet aber den Urheber bei der Beratung. Von dieser unglaublichen „Empfehlung“ erfuhr Heidi von einem Beamten des AfU. Sie fragte dann beim ALG nach, ob das stimme. Die kontaktierte Mitarbeiterin platzte geradezu mit dem Wort JA heraus. Mehr brauchte es nicht. Auch hier wusste man, dass dies ein grober Verstoss gegen die Gewässerschutzgesetzgebung ist.

Wieso diese Ämter nichts dagegen und gegen die übrigen Missstände unternommen haben, das ist Heidi bis heute ein Rätsel… und nicht das einzige.

Man wusste es! Heidis Vorstösse auf komunaler Ebene waren ein Desaster, jene auf kantonaler erfolgreicher, aber wirklich erfolgreich war nur ihre Intervention beim BAFU. Inzwischen hat sich vieles geändert, wesentlich verbessert, auch national.

Die Schäden bei mangelndem Vollzug der Gewässerschutzgesetzgebung sind weniger sichtbar und dramatisch als jene beim Brandschutz in Crans-Montana, höchstens ein paar tote Fische; die übrigen sterbenden Wasserorganismen sieht man nicht. Wenn die Verantwortlichen jetzt sagen, dass sie die „Verantwortung“ übernähmen, dann ist das nur ein fades Wort ohne wirklichen Inhalt. Heidi hofft, dass wenigstens jetzt gehandelt und aufgeklärt wird. Sie trauert mit den Betroffenen.

Heidi empfiehlt: „Wenn Sie Missstände sehen, erkundigen Sie sich bei kompetenten unabhängigen Fachleuten. Erhärtet sich der Verdacht, dass gegen Gesetze verstossen wird, handeln Sie! Besteht eine erhebliche Gesetzeslücke, fordern Sie die Schliessung dieser Lücke. Bisweilen braucht es Mut, aber der ist halt nötig in solchen Situationen. Nicht vernachlässigen darf man die Hilfe durch die Medien.“

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Liebe Behörden, bitte spart nicht beim Vollzug!

4. Januar 2026

Copyright: Heidi

Vor zehn Jahren am 8.9.15 fand im Inforama Rütti in Zollikofen die Tagung zum Start des Aktionsplans zur Risikoreduktion und nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln statt. Für diesen Anlass verfasste Heidi ein Flugblatt. Aus ihrer Erfahrung forderte sie darin Veränderungen zum Schutze der Gewässer, zum Beispiel:

Ich fordere ein praxistaugliches Vollzugssystem und mehr Verantwortungsbewusstsein.

Unsere Gesetze zum Schutz der Gewässer sind zielführend, aber es fehlt am Vollzug. Oft wir die Verantwortung an die Gemeinden delegiert. Diese haben meist weder die Ressourcen, noch das Fachwissen und den Willen, die Gesetzte zu vollziehen. Schlimmstenfalls helfen sie den Bauern beim Vertuschen von Gewässerverschmutzungen. Die Kantone haben zwar die gesetzliche Pflicht zur Umsetzung des Gewässerschutzrechts, nehmen ihre Verantwortung aber zuwenig war:

Es mangelt allenthalben an Verantwortungsbewusstsein. Dem Gewissen verpflichtet ist kaum jemand in dieser hektischen Zeit. Alle rennen dem Wachstum und dem Geld nach. Die Natur leidet. Verschmutzung mit Pflanzenschutzmitteln (PSM) ist nur EIN Beispiel der Auswirkungen. Wo kein Kläger, da kein Richter. Das gilt es zu ändern!

Zum Wohle aller

Mit unseren Steuern zahlen wir nicht nur das Parlament und die Behörden dafür, dass sie sich für das Wohl aller einsetzen, sondern auch die weltweit am höchsten subventionierte Landwirtschaft, damit diese umweltverträglich produzieren kann. Die Realität sieht leider ganz ander aus. Deshalb bleibe ich aktiv.

Zwischenbericht Aktionsplan 8.5.24

Im Fazit des Zwischenberichts zur Umsetzung 2017-2022 heisst es:

„Die Reduktion der Risiken durch den Einsatz von PSM hat bei den Kantonen eine hohe Priorität. Umfragen bei den Kantonen haben ergeben, dass über 500 Massnahmen und Projekte lanciert wurden. Grösste Herausforderung sind die benötigten personellen Ressourcen (Fachkräftemangel und beschränkte Mittel). Zudem ist die Koordination der vielen Massnahmen inner- und überkantonal und auf nationaler Ebene äusserst anspruchsvoll. Die Landwirtschaftsbetriebe sind für die Thematik PSM sensibilisiert. Resistenzen, Lückenindikationen und zunehmende Ertragsausfälle machen der Praxis zu schaffen. Resistentere Sorten sowie wirksame und umweltverträgliche Wirkstoffe würden der Landwirtschaft helfen und die Kantone entlasten. Die ehrgeizigen Ziele des Aktionsplans PSM, insbesondere die Halbierung des Risikos, sind aus Sicht der Kantone erreichbar.

Fazit und Handlungsbedarf

Der Aktionsplan ist auf Kurs. Die meisten Massnahmen konnten wie vorgesehen eingeführt werden. Die Auswertung in diesem Bericht zeigt, dass die drei Ziele der Pa. Iv. 19.475, die Risiken für Oberflächengewässer und naturnahe Lebensräume sowie die Belastung im Grundwasser bis 2027 gegenüber dem Mittelwert der Jahre 2012-2015 um 50% zu reduzieren, mit den getroffenen Massnahmen voraussichtlich erreicht werden können. Für das Grundwasser wurde das Risiko für Einträge von PSM gemäss Indikator bereits um über 50% reduziert. Die Entwicklung der Risiken für Oberflächengewässer zeigt in die richtige Richtung und, bei den Risiken für naturnahe Lebensräume eine positive aber noch unsichere Entwicklung.“

Heidis Frage: Ist die Reduktion des Risikos um 50% genug?

Sparen ist ein allgegenwärtiges Thema

Die Behörden sollen sparen, auch beim Personal, heisst es. Einige möchten sie fast ganz abschaffen. Doch je komplizierter unser Welt wird, desto mehr Regeln und Gesetze braucht es, und diese müssen durchgesetzt werden. Es ist eine Illusion, wenn die Verantwortlichen davon träumen, dass alle eigenverantwortlich handeln. Nicht immer ist es böser Wille, manchmal einfach Unwissen. Unser Fortschritt bringt uns wenig, wenn wir ihn nicht zähmen.

Heidi meint: „Nicht nur im Gewässerschutz funktioniert der Vollzug nicht überall. Das zeigen uns immer wieder Nachrichten aus verschiedenen Gebieten. Setzen wir uns dafür ein, dass beim Vollzug nicht gespart wird, denn Gesetze sind wertlos, wenn sie nicht beachtet werden.“

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Klimamonitor für Maienfeld GR und Bern Dezember 2025

3. Januar 2026

Abweichungen von der Norm (weiss gestrichelte Linien) der Jahre 1991 bis 2020 von Januar bis Dezember 2025 in Maienfeld GR. Oben Temperatur (rot), in der Mitte Niederschläge (blau), unten Sonnenschein (gelb).

Die Durchschnittstemperatur in Maienfeld GR wich im Dezember um plus 1.1°C von der Norm der Jahre 1991 bis 2020 ab. Im ganzen Jahr 2025 war die Temperatur 1.14°C höher als normal.

Abweichungen von der Norm (weiss gestrichelte Linien) der Jahre 1991 bis 2020 von Januar bis Dezember 2025 in Bern. Oben Temperatur (rot), in der Mitte Niederschläge (blau), unten Sonnenschein (gelb).

In Bern war es im Dezember 2025 0.9°C wärmer als in den Normjahren. Im Durchschnitt des Jahres 2025 waren es plus 1.0°C.

MeteoSchweiz-Blog 23.12.25

Dezember bisher mit Sonnendefizit in den Niederungen

Die ersten drei Wochen des diesjährigen Dezembers waren weitgehend hochdruckbestimmt. Immer wieder herrschte in dieser Phase über dem Mittelland Nebel oder Hochnebel. Entsprechend selten schien in tiefen Lagen die Sonne. Über dem Nebel gab es dafür umso mehr Sonnenschein. In der ganzen Schweiz fiel in den ersten zwei Dezemberdritteln nur wenig Niederschlag.

… Am Messstandort Schaffhausen entsprechen die gut 2 Stunden Sonnenscheindauer aktuell etwa 7% einer durchschnittlichen Dezember-Besonnung in der Referenzperiode 1991-2020 (33 Sonnenstunden). Im bisher sonnenärmsten Dezember in Schaffhausen im Jahr 2002 wurden nur 3,5 Sonnenstunden verzeichnet. Schon der fünfte Rang der sonnenärmsten Dezember (1946) wies mehr als 10 Stunden auf. In den sonnenreichsten Dezembern in Schaffhausen schien die Sonne hingegen an mehr als 50 oder gar 60 Stunden, wie im Jahr 2013.

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Lokalprognose Maienfeld/Klimamonitor. MeteoSchweiz

Lokalprognose Bern/Klimamonitor. MeteoSchweiz

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