Anerkennung gleichgeschlechtlicher Ehe

Der EuGH* hat deutlich gemacht, dass Mitgliedstaaten in Europa geschlossene Ehen gleichgeschlechtlicher Paare anerkennen müssen.  Eine Anerkennung der Ehe darf von einem Mitgliedstaat der EU nur verweigert werden, wenn dies die nationale Identität des Staates oder dessen öffentliche Ordnung gefährden würde oder die Ehe rechtswidrig geschlossen worden wäre.

Ansonsten gilt: Gehen Unionsbürger in einem EU-Staat rechtmäßig eine Ehe ein, muss jeder Staat im Staatenverbund diese Ehe anerkennen.

Denn jeder Unionsbürger genieße schließlich Freizügigkeit innerhalb der EU und das umfasse das Recht, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten und sowohl im Zuge der Ausübung dieses Rechts als auch nach der Rückkehr in den eventuellen Herkunftsmitgliedstaat ein normales Familienleben zu führen. Die Verweigerung der Anerkennung einer Ehe zweier Unionsbürger gleichen Geschlechts hebelt dieses Recht aus. Die Eheleute müssten ja dann in ihrem Herkunftsmitgliedstaat wie ledige Personen leben, womit man ihnen die Vorzüge der Ehe wieder nehmen würde.

*Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 25.11.2025, Az.: C-713/23

Dubai-Schokolade

Das OLG Köln* hat ein Urteil mit ganz besonderem Nachgeschmack getroffen.

Dubai-Schokolade muss grundsätzlich aus Dubai stammen.


Ob die angesprochenen Verbraucher mit diesen Produkten besondere Quali­täts­er­war­tungen verbinden, ist beim Schutz sogenannter einfacher geografischer Herkunfts­angaben unerheblich.

Punkt, Aus, Feierabend. So einfach kann Rechtsprechung in Köln sein.

*Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 27.06.2025, Az.: 6 U 52/25, 6 U 53/25, 6 U 58/25, 6 U 60/25

Der Pate Teil IV und V

Endlich gibt es die Fortsetzung der erfolgreichen und sehenswerten Teile I-III.

Es ist gelungen, die Geschichte in die Gegenwart umzusetzen.

Don Wladirone verbreitet Angst und Schrecken und führt einen gnadenlosen Bandenkrieg aus.

Don Trumpenone bringt es auf auf noch dreister Art und Weise vom verurteilter Verbrecher gleichwohl, Schutzgelder zu erzielen und sei es auch nur in der Einverleibung fremder Länder, Medaillien und Preisen.

Zu sehen – in nahezu jeder Nachrichtensendung, zumindest wenn dort die Ukraine noch nicht vergessen oder gar abgeschrieben worden ist.

Man darf auf Teil VI. gespannt sein, wenn ein gewisser Luke S. dem Schrecken ein Ende bereitet.

Kein Schülerpraktikum bei AfD Brandenburg

Das OVG Berlin-Brandenburg* hat die Verweigerung zu einem Schülerpraktikum bestätigt.

Bei dem Schüler­be­trie­b­spraktikum handelt es sich um eine schulische Veranstaltung an Stelle des Unterrichts. Daher kommt der Schule im Hinblick auf ihren Bildungs- und Erzie­hungs­auftrag bei der inhaltlichen und organi­sa­to­rischen Ausgestaltung des Praktikums und der Frage, ob eine Prakti­kums­stätte geeignet ist, ein weiter pädagogischer Gestal­tungs­spielraum zu.

Diesen Gestal­tungs­spielraum hat die Schulleitung nicht überschritten. Sie konnte das von der Schülerin gewünschte Praktikum als ungeeignet ansehen, weil die AfD Brandenburg vom Landes­ver­fas­sungs­schutz als gesichert rechtsextrem eingestuft worden ist und der Bundestags­ab­ge­ordnete dem Vorstand des Landesverbandes angehört.

Die Schulleitung war auch nicht verpflichtet, die Einstufung durch den Verfas­sungs­schutz selbst zu überprüfen. Die Entscheidung der Schulleitung verstößt weder gegen den verfas­sungs­recht­lichen Gleich­heits­grundsatz noch gegen das Recht der Schülerin auf schulische Bildung.

*Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 16.06.2026, Az.: OVG 3 S 5/26

Hauptstadtzulage

Ehrlich? Bisher war mir die Existenz komplett unbekannt.

Das ArbG Berlin* hingehen hat entschieden, dass die Beschäftigten der Berliner Unis einen Anspruch auf Haupt­stadt­zulage haben.

Haupt­stadt­zulage für Beschäftigte der Humboldt-Universität und der Freien Universität

Das Arbeitsgericht Berlin hat in zwei sogenannten Verbandsklage-Verfahren entschieden, dass der Tarifvertrag über die Gewährung einer Haupt­stadt­zulage (TV Haupt­stadt­zulage) für die Beschäftigten des Landes Berlin auch für die Beschäftigten der Humboldt-Universität und der Freien Universität Anwendung findet.

*Arbeitsgericht Berlin, Urteil vom 16.12.2025, Az.: 22 Ca 4582/25 (HU) und 22 Ca 4812/25 (FU)

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